Zu geringe Schallschutz isolierung

Hallo,

dann hab ich da gleich noch ne Frage.

Person A. ist in eine neue Wohnung gezogen. im laufe der ersten Wochen stellt sich durch den hinweis des Mieters darunter herraus, dass selbst die kleinsten Geräusche. in die Whg. darunter übertragen werden.

Problem dabei ist das Arbeitszimmer genau über dem Schlafzimmer des Mieters darunter liegt. Dieser hört sogar das Rauschen des Computerventilators sowie Musik die nicht mal die max. Zimmerlautstärke erreicht. Bei einem letzten Besuch von zwei bekannten kam dann ein anruf ob ein Fernseher laut laufen würde. Dies war allerdings ein ganz gesittetes ernsthaftes Gespräch. Der Untermieter schlug nun vor ob wir nicht in ein anderen Raum wechseln könnten.

Das Haus ist ein vor 6 Jahren Sanierter altbau. Soweit alles Topmodern. Aber es ist doch eine einschränkung der Lebensqualität wenn der Mieter sich nicht mal in seiner Whg normal nach 10:00 Abends in seiner Wohung bewegen kann ohne das er das Gefühl hat jemanden in seiner Ruhe zu stören.

Welche Maßnahmen schlagt ihr vor?
Ist eine Mietminderung angebracht sollte der Hausbeitzer keine Anstalten zur verbesserung der Lage mache?! Und wenn ja wieviel?

Eine Umteilung der Räume ist nicht möglich da zwei Seperate Zimmer zum Wohnen vorhanden sind und das dritte Zimmer sich auch nur für das Büro/arbeitszimmer anbietet.

Danke für die AW.

Hallo Mark,

die schlechte Schallschutzisolierung bzw. die schlechte Abkopplung von Boden und Wänden (wodurch der Schall dann übertragen wird) ist von Altbauten bekannt.

Aber eine Mietminderung könnte, wenn sie denn überhaupt berechtigt wäre, ja höchstens der Mieter aus Wohnung B - also der den Lärm „ertragen“ muss - beantragen. Mieter A kann höchstens aus gutnachbarlicher Höflichkeit seine „Emissionen“ soweit einschränken, wie dies für sein eigenes Wohlbefinden und soziales Engagement verträglich ist.

Wie gesagt eine Mietminderung höchstens von B und dann sehe ich es als fraglich an, ob da was zu machen ist, da eben Altbauten entsprechend bekannt sind. Etwas anderes wäre es höchstens, wenn bei Verlegen eines neuen Bodens z.B. keine Trittdämmung verlegt würde, etc. Was du erzählst hört sich aber eher nach allgemeiner Schallübertragung an. Da muss der Nachbar wohl durch.

Gruß
Nita