NK-Abrechnung mit falscher NK-Vorauszahlung!

Folgendes Anliegen.
Mieter A wohnt seit 08/2000 in einer Wohnung u. zahlt mtl. gemäss Vertrag (BK 100DM, NK 200DM) =300DM (Hinweis: alle Beträge in DM!).
Guthaben u. somit Auszahlungen der NK-Abr. 2001 - 2003 waren jeweils 500-800 DM. Nur im ersten Jahr, wo es nur 5 Monate waren, mussten 90DM nachgezahlt werden.
Mit der NK-Abrechnung für 2004 (Eingang Okt. 2005), kommt der Hinweis, Mieter A würde seit 01/2003 zu wenig an Miete bezahlen!
Nach Prüfung der Unterlagen hat sich herausgestellt, dass zwar der im Vertrag angegebene Betrag bezahlt wird, die Abrechnungen aber immer mit einer um 50DM höheren NK-Vorauszahlung getätigt wurden. D.h. es wurde immer so berechnet als würde Mieter A 350DM bezahlen - weshalb auch immer, ist bislang keinem aufgefallen. Mieter A ehrlich gesagt auch nicht, denn wenn immer etwas Geld zurückkommt, wird nicht so genau geprüft!

Die Hausverwaltung forderte somit die Beträge seit 01/2003 bis 10/2005 zurück bzw. nach u. verrechnete dies mit der aktuellen Abrechnung, was eine Nachzahlung von insgesamt 450EUR ergibt.
Darauf hat Mieter A ein Schreiben an die Verwaltung gesendet (denn telefonieren kann man mit dieser VW ohnehin nicht) mit dem Hinweis, dass Abrechnungen für das Jahr 2003 verjährt sind u. wenn die Abrechnung für 2004 mit den tatsächlich gezahlten NK-Kosten (300DM) abgerechnet wird, ergibt sich ein GUTHABEN von ca. 160DM. Die Forderung für das Jahr 2005 (Monate 01-10) wurde natürlich rausgerechnet!
Daraufhin kam ein Antwortschreiben. Es viel denen (auch schon, nach fünf Jahren) auf, dass schon immer, also seit 08/2000, falsch berechnet wurde. Prompt fordert die HW jetzt von 08/2000 bis 12/2004 mtl. 50DM! Summe 2650 DM und werfen Mieter A eine unberechtigterweise Bereicherung vor!

Was kann die HW tatsächlich zurückfordern?

Dass die HW „schläft“ bestätigt dieses Schreiben. In der Abrechnung 2004 verrechnen sie 01/2003 - 10/2005 und im aktuellen Schreiben fordert sie abermals die 50DM pro Monat der Jahre 2003 und 2004. Die HW weiss überhaupt nicht was sie rechnet!

Wenn die Frau des Mieters A bei der HW anruft u. wieder mal gesprungene Fliesen meldet, kommen Bemerkungen wie „In meinem Haus habe ich Fliesen, die schon seit 20 Jahren gesprungen sind und die stören mich nicht.“

Man muss ja immer im Hinterkopf behalten, dass Mieter A mal auszieht u. auch die Kaution wieder auf dem eigenen Konto sehen möchte!

Mieter A möchte also, dass alles seine Richtigkeit hat.

Wie ist hier die Sachlage?
(Nach Recherchen des Mieters A, sind alle Zahlungen bis einschliesslich 2003 passe)

Herzlichen Dank

Hallo, wenn auch 2004 schon abgerechnet ist, wäre auch diese Nachforderungen passe.

Allerdings muss Dir am Ort hier ein Fachmann helfen, der auch Deine bisherige Abrechnungen prüft und prüft, ob die Hausverwaltung ein Verschulden trifft oder auch dem Mieter ein Mitverschulden anzulasten ist.

Folgendes Anliegen.

Mieter A wohnt seit 08/2000 in einer Wohnung u. zahlt mtl.
gemäss Vertrag (BK 100DM, NK 200DM) =300DM (Hinweis: alle
Beträge in DM!).
Guthaben u. somit Auszahlungen der NK-Abr. 2001 - 2003 waren
jeweils 500-800 DM. Nur im ersten Jahr, wo es nur 5 Monate
waren, mussten 90DM nachgezahlt werden.
Mit der NK-Abrechnung für 2004 (Eingang Okt. 2005), kommt der
Hinweis, Mieter A würde seit 01/2003 zu wenig an Miete
bezahlen!

Hier erhebt sich natürlich die Frage, die zu prüfen ist, ob eine Staffelmiete vorliegt oder ob eine Mieterhöhung nicht beachtet wurde. Sofern es richtig dargestellt wird und die Veraltung erklärt „es wäre zu wenige Miete“ gezahlt worden.

Zu wenig Vorauszahlungen und falsche Abrechnung hat möglicherweise die Hausverwaltung zumindest bis zum Zeitpunkt aller erledigten Abrechnungen zu vertrteen und haftet auch für den Schaden. Kann also vom Mieter nichts verlangen.

Wenn es aber Miete ist, dann kann zumindest ab 01.01.2002 die Mietdifferenz nachgefordetr werden, da dies enoch nicht verjährt ist.

Nach Prüfung der Unterlagen hat sich herausgestellt, dass
zwar der im Vertrag angegebene Betrag bezahlt wird, die
Abrechnungen aber immer mit einer um 50DM höheren
NK-Vorauszahlung getätigt wurden. D.h. es wurde immer so
berechnet als würde Mieter A 350DM bezahlen - weshalb auch
immer, ist bislang keinem aufgefallen. Mieter A ehrlich gesagt
auch nicht, denn wenn immer etwas Geld zurückkommt, wird nicht
so genau geprüft!

Verstehe ich es richtig. Die Zahlungen / oder Abbuchungen erfolgten nach Miete und nach Nebenkosten. Und dabei wurden höhere Zahlungen für die Nebenkosten berehcnet, während übersehen wurde, dass die Miete höher ist. Dann wäre es ein Mietrückstand, den der Mieter nicht zu vertreten hat, den er aber zumindest im Rahmen der Verjährung ab 01.01.2002 bis heute erstatten muss.

Die Hausverwaltung forderte somit die Beträge seit 01/2003 bis
10/2005 zurück bzw. nach u. verrechnete dies mit der aktuellen
Abrechnung, was eine Nachzahlung von insgesamt 450EUR ergibt.
Darauf hat Mieter A ein Schreiben an die Verwaltung gesendet
(denn telefonieren kann man mit dieser VW ohnehin nicht) mit
dem Hinweis, dass Abrechnungen für das Jahr 2003 verjährt sind
u. wenn die Abrechnung für 2004 mit den tatsächlich gezahlten
NK-Kosten (300DM) abgerechnet wird, ergibt sich ein GUTHABEN
von ca. 160DM. Die Forderung für das Jahr 2005 (Monate 01-10)
wurde natürlich rausgerechnet!
Daraufhin kam ein Antwortschreiben. Es viel denen (auch schon,
nach fünf Jahren) auf, dass schon immer, also seit 08/2000,
falsch berechnet wurde. Prompt fordert die HW jetzt von
08/2000 bis 12/2004 mtl. 50DM! Summe 2650 DM und werfen Mieter
A eine unberechtigterweise Bereicherung vor!

Hier muss am Ort ein Fachmann ran. Denn wenn tatsächlich zu hohe Vorauszahlungen abgerechnet wurden, auch wenn die Hausverwaltung geschlamppt hat, so ist es eine spannende Frage, weshalb der Mieter nicht bemerkt haben will, wenn er hohe Rückzahlungen erhält, dass dies nicht der Fall sein kann. Der Mieter sollte sich hier überhaupt nicht mehr gegenüber der Hausverwaltung äussern. Er muss einen Anwalt oder Mieterverein einschalten. Ein Anspruch besteht - wenn überhaupt - bei der falschen Miete ( zu niedrig ) ab 01.01.2002.

Was kann die HW tatsächlich zurückfordern?

Dass die HW „schläft“ bestätigt dieses Schreiben. In der
Abrechnung 2004 verrechnen sie 01/2003 - 10/2005 und im
aktuellen Schreiben fordert sie abermals die 50DM pro Monat
der Jahre 2003 und 2004. Die HW weiss überhaupt nicht was sie
rechnet!

drum prüfen lassen

Wenn die Frau des Mieters A bei der HW anruft u. wieder mal
gesprungene Fliesen meldet, kommen Bemerkungen wie „In meinem
Haus habe ich Fliesen, die schon seit 20 Jahren gesprungen
sind und die stören mich nicht.“

hat aber rechtlich nun nichts mit dem vorliegenden Vorgang zu tun.

Man muss ja immer im Hinterkopf behalten, dass Mieter A mal
auszieht u. auch die Kaution wieder auf dem eigenen Konto
sehen möchte!

Diese Aussage werte ich so, dass der Mieter wusste, dass er zu Unrecht Geld erhält. warum muss er sonst im Hinterkopf sich behalten, dass er die Kaution wieder sehen will. Möglicherweise ist dem Mieter - was ein Gespräch direkt wohl eher ergeben würde - sich bewusst, dass der VM kaum Kautionsgelder erstattet.

Mieter A möchte also, dass alles seine Richtigkeit hat.

Wie ist hier die Sachlage?
(Nach Recherchen des Mieters A, sind alle Zahlungen bis
einschliesslich 2003 passe)

Das Thema ist komplizierter wie es scheint. Fachmann fragen am Ort.

Grüsse Günter

Hallo, Danke für die ausführliche Antwort.
Hört sich alles kompliziert an, ist aber ganz einfach.
Sämtliche Zahlungen sind seit Einzug unverändert, gemäss Mietvertrag eben. Eine Anweisung zur Mieterhöhung (KM+NK+BK) gab es bis eben zum 10/2005 nicht.
Die Rückzahlungen können durchaus so hoch sein, weil Mieter A in seiner Wohnung kaum heizen muss. Und wenn Mieter A den Betrag an NK+BK gezahlt hätte, mit dem die Hausverwaltung fälschlicherweise abgerechnet hat, würde er das tatsächlich zurüchbekommen. So hat er aber immer 50DM/Monat zu viel gutgeschrieben bekommen.
Aufgefallen ist das Mieter A erst nach dem Schreiben der Hausverwaltung u. exakten Prüfung der Abrechnungen.