Folgendes Anliegen.
Mieter A wohnt seit 08/2000 in einer Wohnung u. zahlt mtl. gemäss Vertrag (BK 100DM, NK 200DM) =300DM (Hinweis: alle Beträge in DM!).
Guthaben u. somit Auszahlungen der NK-Abr. 2001 - 2003 waren jeweils 500-800 DM. Nur im ersten Jahr, wo es nur 5 Monate waren, mussten 90DM nachgezahlt werden.
Mit der NK-Abrechnung für 2004 (Eingang Okt. 2005), kommt der Hinweis, Mieter A würde seit 01/2003 zu wenig an Miete bezahlen!
Nach Prüfung der Unterlagen hat sich herausgestellt, dass zwar der im Vertrag angegebene Betrag bezahlt wird, die Abrechnungen aber immer mit einer um 50DM höheren NK-Vorauszahlung getätigt wurden. D.h. es wurde immer so berechnet als würde Mieter A 350DM bezahlen - weshalb auch immer, ist bislang keinem aufgefallen. Mieter A ehrlich gesagt auch nicht, denn wenn immer etwas Geld zurückkommt, wird nicht so genau geprüft!
Die Hausverwaltung forderte somit die Beträge seit 01/2003 bis 10/2005 zurück bzw. nach u. verrechnete dies mit der aktuellen Abrechnung, was eine Nachzahlung von insgesamt 450EUR ergibt.
Darauf hat Mieter A ein Schreiben an die Verwaltung gesendet (denn telefonieren kann man mit dieser VW ohnehin nicht) mit dem Hinweis, dass Abrechnungen für das Jahr 2003 verjährt sind u. wenn die Abrechnung für 2004 mit den tatsächlich gezahlten NK-Kosten (300DM) abgerechnet wird, ergibt sich ein GUTHABEN von ca. 160DM. Die Forderung für das Jahr 2005 (Monate 01-10) wurde natürlich rausgerechnet!
Daraufhin kam ein Antwortschreiben. Es viel denen (auch schon, nach fünf Jahren) auf, dass schon immer, also seit 08/2000, falsch berechnet wurde. Prompt fordert die HW jetzt von 08/2000 bis 12/2004 mtl. 50DM! Summe 2650 DM und werfen Mieter A eine unberechtigterweise Bereicherung vor!
Was kann die HW tatsächlich zurückfordern?
Dass die HW „schläft“ bestätigt dieses Schreiben. In der Abrechnung 2004 verrechnen sie 01/2003 - 10/2005 und im aktuellen Schreiben fordert sie abermals die 50DM pro Monat der Jahre 2003 und 2004. Die HW weiss überhaupt nicht was sie rechnet!
Wenn die Frau des Mieters A bei der HW anruft u. wieder mal gesprungene Fliesen meldet, kommen Bemerkungen wie „In meinem Haus habe ich Fliesen, die schon seit 20 Jahren gesprungen sind und die stören mich nicht.“
Man muss ja immer im Hinterkopf behalten, dass Mieter A mal auszieht u. auch die Kaution wieder auf dem eigenen Konto sehen möchte!
Mieter A möchte also, dass alles seine Richtigkeit hat.
Wie ist hier die Sachlage?
(Nach Recherchen des Mieters A, sind alle Zahlungen bis einschliesslich 2003 passe)
Herzlichen Dank