Hallo!
Habe wohl nicht die richtigen Suchworte eingegeben… darum frage ich hier.
Herr X ist Mieter einer Wohnung und steht alleinig im Mietvertrag. Nun heiratet er und möchte gerne, dass Frau X auch als Mieter im Mietvertrag steht (falls ihm mal was passiert oder so). Darf der Vermieter das ablehnen? Oder hat Herr X einen Anspruch darauf, dass der Mietvertrag auf beide Ehepartner umgeschrieben wird?
Viele Grüße,
Swantje
Hallo,
der VM muss zwar bei Heirat der Aufnahme des Partners zustimmen, aber es gibt für ihn keinen Grund, dass er den Mietvertrag mit dem neuen Partner des Mieters abschliesst. Der Mieter hat keinen Anspruch, dass der Lebenspartner in den Mietvertrag aufgenommen werden muss.
Dem VM muss die Aufnahme der Partnerin mitgeteilt werden ( BGH VIII ZR 371/02)
Grüsse Günter
Habe wohl nicht die richtigen Suchworte eingegeben… darum
frage ich hier.
Herr X ist Mieter einer Wohnung und steht alleinig im
Mietvertrag. Nun heiratet er und möchte gerne, dass Frau X
auch als Mieter im Mietvertrag steht (falls ihm mal was
passiert oder so). Darf der Vermieter das ablehnen? Oder hat
Herr X einen Anspruch darauf, dass der Mietvertrag auf beide
Ehepartner umgeschrieben wird?
Viele Grüße,
Swantje
Hallo!
der VM muss zwar bei Heirat der Aufnahme des Partners
zustimmen, aber es gibt für ihn keinen Grund, dass er den
Mietvertrag mit dem neuen Partner des Mieters abschliesst. Der
Mieter hat keinen Anspruch, dass der Lebenspartner in den
Mietvertrag aufgenommen werden muss.
Wenn der Vermieter der Aufnahme in den Mietvertrag widerspricht, kann man also nichts machen. Aber der Ausdruck „wenn mal was passiert“ wird ja meinen, dass die Frau im Todesfalle nicht auf der Straße stehen wird. Und die Gefahr besteht nicht, weil das Mietverhältnis nach Tod des Ehemannes automatisch mit der Ehefrau fortgesetzt wird, § 563 I BGB.
Frank
Hallo!
Danke erstmal für die Antworten.
Und die Gefahr
besteht nicht, weil das Mietverhältnis nach Tod des Ehemannes
automatisch mit der Ehefrau fortgesetzt wird, § 563 I BGB.
Das ist ja schon mal ein Anfang. Wie sieht es aber mit anderen Fällen aus. Z.B. Trennung? Sagen wir mal, der Mann zieht irgendwann aus der gemeinsamen Wohnung aus. Oder ich gehe noch weiter. Der Mann wird wegen häuslicher Gewalt aus der Wohnung verwiesen. Wenn die Frau nicht im Mietvertrag steht, geht das dann überhaupt? Müsste SIE dann (evtl. dann auch mit vorhandenen Kindern) ausziehen?
Ich denke da gerade drüber nach, weil der Fall dann ja dieses ganze Gesetzesmodell von wegen häuslichem Schutz und so aushebeln würde. Dann muss der Mann ja nur dafür sorgen, dass er alleine im Mietvertrag steht…
Liebe Grüße,
Swantje
Frank