In einem Mehrfamilienhaus wurde ein Wasserschaden entdeckt. Leitungen in der Wand waren defekt und Wasser ist unter den E-Strich gelaufen. In der Einliegerwohnung (Untergeschoss) mußten in jedem Zimmer Löcher gebohrt werden, in welche dicke Schläuche gesteckt wurden. Die komplette Wohnung ist nun „verschlaucht“. In der Küche steht ein großes Gerät, welches Tag und Nacht laufen sollte, zum Feuchtigkeit entziehen. Diese Gerät macht einen Höllenlärm. Damit der Mieter nicht ins Hotel zieht, erlaubt der Vermieter, dass das Gerät nur während Abwesenheit des Mieters (Arbeitszeit) eingeschaltet werden muß. Man kann in der gesamten Wohnung keinen Schritt tun, ohne über einen Schlauch steigen zu müssen. Welche Mietminderung ist angebracht?
Hallo Marion,
was der Vermieter hier macht ist purer Unsinn. Das Gerät darf während der Trocknungsphase nicht abgeschaltet werden, auch nicht stundenweise. Die Stromkosten sind dem Mieter zu erstatten oder wenn vom Allgemeinstrom, dürfen sie nicht umgelegt werden. Die Verbrauchswerte dieser Geräte sind abzulesen und dem Stromversorger mitzuteilen, damit diese enorme Mehrbelastung keinen Einfluss auf künftige Vorauszahlungen hat.
In einem Mehrfamilienhaus wurde ein Wasserschaden entdeckt.
Leitungen in der Wand waren defekt und Wasser ist unter den
E-Strich gelaufen. In der Einliegerwohnung (Untergeschoss)
mußten in jedem Zimmer Löcher gebohrt werden, in welche dicke
Schläuche gesteckt wurden. Die komplette Wohnung ist nun
„verschlaucht“. In der Küche steht ein großes Gerät, welches
Tag und Nacht laufen sollte, zum Feuchtigkeit entziehen.
Und was geschieht mit den anderen Räumen, will der VM nach einigen Wochen das Gerät in andere Räume stellen? Völliger Unsinn, hier müssen alle Räume gleichzeitig getrocknet werden.
Diese
Gerät macht einen Höllenlärm. Damit der Mieter nicht ins Hotel
zieht, erlaubt der Vermieter, dass das Gerät nur während
Abwesenheit des Mieters (Arbeitszeit) eingeschaltet werden
muß.
Der Mieter muss in solchen Fällen, wenn auch der Estrich in Mitleidenschaft gezogen ist, für mindestens drei Monate aus der Wohnung samt seinen Möbeln raus. Die Kosten des Auszuges hat der VM ( oder dessen Versicherung ) genauso zu tragen wie der Mehraufwand für Verpflegung und die Rücktransporte der Möbel nach Instandsetzung der Wohnung. Diese Gelder werden durch Versicherungen ersetzt. Hier hat der Mieter insbesondere auch einen Anspruch, wenn er an den Kosten der Leitungswasserversicherung durch Umlage beteiligt wird.
Man kann in der gesamten Wohnung keinen Schritt tun, ohne
über einen Schlauch steigen zu müssen. Welche Mietminderung
ist angebracht?
100 %, denn die Wohnung ist unbewohnbar und gesundheitlich derzeit höchst bedenklich einzustufen. Mein Tipp. Suche einen Mieterverein auf oder bei Mietrechtschutz einen Anwalt. So wie es sich der VM vorstellt, geht es nicht und es wird, wenn so wie derzeit gehandelt wird, in einigen Monaten Schimmel über Schimmel geben.
Die Versicherung muss auf das Erfordernis, dass der Mieter ausziehen muss, hingewiesen werden und es muss von der Versicherung die Kostenübernhame schriftlich verlangt werden für die Umzüge, die Mehrkosten der Verpflegung oder sogar auch Mehrkosten bei Anfahrt zur Arbeitsstelle.
Grüsse Günter