Kündigung wg Nichtzahlung der Kaution?

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:
Mieter zieht in eine Wohnung ein, vereinbart sind 2 KM Kaution, zahlbar in 2 Raten. Mieter zahlt die erste Kaution zusammen mit der ersten Warmmiete, um in die Wohnung zu kommen u dann jeden Monat pünktlich seine Warmmiete. Die 2. Kaution wird also nicht gezahlt. Ist der VM dann zur fristlosen Kündigung berechtigt? Wohlgemerkt: Die Miete wurde gezahlt, nicht aber der 2. Teil der Kaution.

Gruss

Mutschy

Hallo,

die Nichtzahlung der Kaution rechtfertigt im Allgemeinen keine Kündigung. Etwas anderes kommt jedoch dann in Betracht, wenn der Mieter sich weigert, die Kaution zu erbringen oder wenn die Nichtzahlung auf dem Unvermögen zur Zahlung beruht. In diesem Fall ist es dem Vermieter nicht zumutbar, mit dem Mieter ein Mietverhältnis zu beginnen oder fortzusetzen (OLG Düsseldorf, ZMR 1995 S. 438).

Christian