Fehlerhafte Abrechnung Hausmeister

Hallo,

in einer von mehreren Mietparteien bewohnten Wohnanlage gibt es einen Hausmeister. Der verrichtet seine Arbeit aber extrem schlecht, mehrere Anfragen bei der Verwaltung der Wohnungen brachten keinen Erfolg. Nun kam die Betriebskostenabrechnung, die Rechnungen des Hausmeisters wurden seitens der Mieter angefordert. Daraus ergibt sich eindeutig und nachweisbar (Zeugen und Fotos), das Leistungen abgerechnet wurden, die nicht erbracht wurden (Rasen mähen, Laubbeseitigung etc.). Dazu kamen etliche Entsorgungsnachweise, die Entsorgungen haben aber nie stattgefunden. Die Betriebskostenabrechnung wurde als mangelhaft abgewiesen (mit der Bitte um Korrektur). Im Nachhinein wurde festgestellt, das der Hausmeister Miteigentümer der Wohnanlage ist, damit ist die Verwaltung an seine Weisungen gebunden. Und genau das tut die Verwaltung auch.

Hilft hier nur ausziehen oder kann eine Klage wegen Betrug Erfolg haben? Hier geht es nicht nur darum, das die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist (oder richtiger: bewußt gefälscht worden ist). Der Zustand der Wohnanlage läßt zu wünschen übrig, die anderen Eigentümer scheint das aber nicht zu stören. Der örtliche Mieterverein ist recht sprachlos, deswegen ist hier in diesem Forum eine zweite Meinungsfindung von Vorteil. Der Vorschlag aller Mieter (schriftlich und mehrmals), eine kompetente Hausmeisterfirma zu beauftragen, wurde rigeros abgewürgt.

Grüße
Reiner

Hallo,

eine Klage wegen Betruges hat kaum Aussicht auf Erfolg. Wenn Positionen vorhanden sind, die nicht geleistet wurden, dies erläutern und nur einen Teil der Nachforderung zahlen. So kann man praktisch jene Stunden streichen, wo keine Leistungen oder zu hohe Stundenzeiten aufgeführt sind.

Grüsse Günter

in einer von mehreren Mietparteien bewohnten Wohnanlage gibt
es einen Hausmeister. Der verrichtet seine Arbeit aber extrem
schlecht, mehrere Anfragen bei der Verwaltung der Wohnungen
brachten keinen Erfolg. Nun kam die Betriebskostenabrechnung,
die Rechnungen des Hausmeisters wurden seitens der Mieter
angefordert. Daraus ergibt sich eindeutig und nachweisbar
(Zeugen und Fotos), das Leistungen abgerechnet wurden, die
nicht erbracht wurden (Rasen mähen, Laubbeseitigung etc.).
Dazu kamen etliche Entsorgungsnachweise, die Entsorgungen
haben aber nie stattgefunden. Die Betriebskostenabrechnung
wurde als mangelhaft abgewiesen (mit der Bitte um Korrektur).
Im Nachhinein wurde festgestellt, das der Hausmeister
Miteigentümer der Wohnanlage ist, damit ist die Verwaltung an
seine Weisungen gebunden. Und genau das tut die Verwaltung
auch.

Hilft hier nur ausziehen oder kann eine Klage wegen Betrug
Erfolg haben? Hier geht es nicht nur darum, das die
Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist (oder richtiger:
bewußt gefälscht worden ist). Der Zustand der Wohnanlage läßt
zu wünschen übrig, die anderen Eigentümer scheint das aber
nicht zu stören. Der örtliche Mieterverein ist recht
sprachlos,

ist das alles, was der örtliche Mieterverein zu bieten hat. Ich hätte den Mietern längst angeraten die Arbeiten zu prüfen und dann bei der Abrechnung der Hausverwaltung über den Mieterverein die Beweise vorzulegen. Beratung gehört zum satzungsgemässen Auftrag eines Mietervereins.

deswegen ist hier in diesem Forum eine zweite

Meinungsfindung von Vorteil. Der Vorschlag aller Mieter
(schriftlich und mehrmals), eine kompetente Hausmeisterfirma
zu beauftragen, wurde rigeros abgewürgt.

Grüsse Günter