Vermieterpfandrecht und dann

Wir nehmen mal an ein Vermieter hat die Wohnung übergeben bekommen in einem desolaten Zustand, die kaution wird in keinem Fall reichen.
Er hat das Pfandrecht über ein Computerkontrolliertes Trimmgerät ausgesprochen und den Abtransport des draussen stehenden Gerätes durch einschließen in die Wohnung verhindert.

Ein Mahnverfahren läuft schon wegen der Rückstände dies wird wohl nicht zugestellt werden, denn es wird an die altadresse geschickt,
und die Mieter sind weggezogen ohne Ihre neue Adresse zu benennen.

Darf er das Gerät einfach verwerten sprich verkaufen

Leenders

Hallo Leenders,

Der Verkauf des Pfandes ist grundsätzlich im Wege öffentlicher Versteigerung zu bewirken. Der Vermieter muss dem Mieter den Verkauf einen Monat vorher androhen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Verkauf auch aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirkt werden. Ist die gepfändete Sache nach der Entstehung des Pfandrechts sicherungsübereignet worden, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll.

Christian