Kündigungsfrist gesetzl.-vertragl

Hallo liebe Wissenden,

in einem Gespräch meinte ein Bekannter, dass es eine neue gesetzliche Regelung gäbe, nach der die vertragliche Kündigungsfrist des Mieters einer Wohnung von 3 Monaten nun auf 4 Wochen reduziert wurde. Ich kann mir das gar nicht vorstellen, denn ein Vertrag ist doch ein Vertrag bleibt ein Vertrag?

$573c BGB
Hallo Fimir,

tatsächlich ist die gesetzliche Regelung seit Juli 2005 zwingend für Wohnungs-Mietverträge geändert worden. Allerdings nicht auf 4 Wochen, sondern es bleibt bei der Mietzeitunabhängigen Regelung von 3 Monaten (Ende des übernächsten Monats).

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Gruß

Stefan

Danke […], owT
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