in einem Gespräch meinte ein Bekannter, dass es eine neue gesetzliche Regelung gäbe, nach der die vertragliche Kündigungsfrist des Mieters einer Wohnung von 3 Monaten nun auf 4 Wochen reduziert wurde. Ich kann mir das gar nicht vorstellen, denn ein Vertrag ist doch ein Vertrag bleibt ein Vertrag?
tatsächlich ist die gesetzliche Regelung seit Juli 2005 zwingend für Wohnungs-Mietverträge geändert worden. Allerdings nicht auf 4 Wochen, sondern es bleibt bei der Mietzeitunabhängigen Regelung von 3 Monaten (Ende des übernächsten Monats).