Hallo,
angenommen, die Miete wird zum Monatsersten fällig, gibt es da eine festgelegte Frist, innerhalb derer das Geld auf dem Konto des Vermieters sein muss?
Welche Dauer hat diese Frist ggf.? (Wenn nach Werktagen gezählt wird, zählt der Samstag dann mit?)
Welche Möglichkeiten stehen dem Vermieter im Versäumnisfalle offen?
Grüße
oranier
Hallo,
Hi,
die Miete muss spätestens am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters sein.
§565b BGB
http://www.lumrix.de/bgb.php?f=lumrix-get&r=resource…
angenommen, die Miete wird zum Monatsersten fällig, gibt es da
eine festgelegte Frist, innerhalb derer das Geld auf dem Konto
des Vermieters sein muss?
Welche Dauer hat diese Frist ggf.? (Wenn nach Werktagen
gezählt wird, zählt der Samstag dann mit?)
Nö
Welche Möglichkeiten stehen dem Vermieter im Versäumnisfalle
offen?
Abmahnung und Forderung von verzinster Zahlung der Mietzins.
Grüße
oranier
Gruß.Timo
Hallo Timo,
danke!
Abmahnung hat ggf, welche Konsequenz?
„Forderung von verzinster Zahlung der Mietzins“ verstehe ich leider nicht, könntest du das erläutern?
Grüße
oranier
Hallo.
Abmahnung hat ggf, welche Konsequenz?
U.a. kann der Vermieter bei mehrfacher Säumigkeit eine Kündigung begründen: http://www.gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_…
„Forderung von verzinster Zahlung der Mietzins“ verstehe ich
leider nicht, könntest du das erläutern?
Nachzahlung der Miete inkl. Schuldzinsen für den Zeit der Nichtzahlung
Aber Achtung: der Samstag wurde als Werktag erkannt, siehe auch http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
(es sei denn, es liegt ein anderer Kontext vor
)
HTH
mfg M.L.