Wenn Renovierung nicht geregelt ist?

Hallo,

ich würde mich nochmal zu Tipps wg. einer Formulierung freuen.

Angenommen in einem Mietvertrag steht gar nichts zu Renovierungsarbeiten ausser:

Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume schonend und pfleglich zu behandeln. Er wird sie in ordnungsgemäßem Zustand erhalten. Er verpflichtet sich, Beendigung der Mietzeit die Mieträume in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie gemietet hat.

Er muss also bei Auszug nicht renovieren. Kann er die Wohnung somit verkommen lassen, indem er nie irgendwas streicht (Wand, Heizkörper o.ä.)? Oder sind o.g. Formulierungen hinreichend, dass die Wohnung in ordentlichem Zustand bleiben muss?

Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten: neuwertige Einbauschränke, neuwertige Einbauküche, einwandfreier Zustand bis auf kleinere Flecken vereinzelt auf der Tapete sowie ein Fleck auf dem Teppich.

Wenn der Mieter nun auszieht, muss er die Wohnung dann so hinterlassen, wie er sie lt. Übergabeprotokoll vorgefunden hat?

Was wäre, wenn die Tapeten stark verschmutzt wären oder z.B. Fliesen kaputt oder Jalousien beschädigt oder Furnier an den Einbauschränken abgeplatzt?

Könnte der Vermieter hierfür Schadenersatz verlangen?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Frank

Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume schonend und
pfleglich zu behandeln. Er wird sie in ordnungsgemäßem Zustand
erhalten. Er verpflichtet sich, Beendigung der Mietzeit die
Mieträume in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie gemietet
hat.

Ui… muss er dann die Ratten wieder aussetzen und die sonstigen behobenen Mängel wieder herbeiführen :wink: ?

Er muss also bei Auszug nicht renovieren. Kann er die Wohnung
somit verkommen lassen, indem er nie irgendwas streicht (Wand,
Heizkörper o.ä.)? Oder sind o.g. Formulierungen hinreichend,
dass die Wohnung in ordentlichem Zustand bleiben muss?

Na wenn er sie nicht in Schuss hält kann er sie ja kaum in dem Zustand zurück geben, in dem er sie erhalten hat. Oder er muss am Schluss diesen Zustand wieder herstellen.

Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten: neuwertige
Einbauschränke, neuwertige Einbauküche, einwandfreier Zustand
bis auf kleinere Flecken vereinzelt auf der Tapete sowie ein
Fleck auf dem Teppich.

Wobei eine Küche entsprechend der Mietdauer auch runtergewohnt wird.

Wenn der Mieter nun auszieht, muss er die Wohnung dann so
hinterlassen, wie er sie lt. Übergabeprotokoll vorgefunden
hat?

Na da sind wir schon bei meinemWitz angekommen… ich denke mal dass er die Flecken auf der Tapete nicht wieder herstellen muss.

Was wäre, wenn die Tapeten stark verschmutzt wären oder z.B.
Fliesen kaputt oder Jalousien beschädigt oder Furnier an den
Einbauschränken abgeplatzt?

Im Falle a und b würde ich als VM sicher auf den Mieter zurückgreifen können. Beim abgeplatzen Furnier würde ich sagen: kommt drauf an - ists eine Verschleißerscheinung?

Könnte der Vermieter hierfür Schadenersatz verlangen?

Meinem Rechtsempfinden nach ja.

Gruß ivo