Rechtfertigt es der Eigentümerwechsel eines Mehrfamilienhauses dem neuen Vermieter, also neuen Eigentümer, mit allen Mietern neue Mietverträge abzuschliessen??
Grund ist der, dass der Voreigentümer diese teilweise uneindeutig ausgefüllt hat. Zum Bsp. keine Nennung der Nutzung einer Garage, fehlende Wohnfläche, etc.
Ebenso wurden vom Voreigentümer keine Kautionen gefordert. Kann dieses der neue Vermieter einfordern?
Rechtfertigt es der Eigentümerwechsel eines Mehrfamilienhauses
dem neuen Vermieter, also neuen Eigentümer, mit allen Mietern
neue Mietverträge abzuschliessen??
Hallo,
im Prinzip geht der Verkauf den Mieter garnichts an, die Mietverträge gelten einfach weiter mit dem neuen Besitzer als Vermieter. Der Verkauf ist auch keineswegs ein gültiger Kündigungsgrund, m.a.W. der neue Besitzer kann auch nur vertragsgemäss oder nach den allgemeinen Regeln für Fristen usw. kündigen.
Ein neuer Mietvertrag sollte also nur akzeptiert werden, wenn er besser ist als der alte, was aber nur ein Fachmann sicher beurteilen kann. Wenn man auf der Fortsetzung des alten Vetrags besteht, ist man auf der sicheren Seite.