Hallo,
wenn ein Mieter berechtigte Forderungen gegenüber seinem Vermieter hat, darf er sie dann nach mehreren Rechnungen und 21 Mahnungen laut Gesetz mit den Mieten gegenrechnen? Der Vermieter gibt nur Ausreden an, um nicht bezahlen zu müssen.
Danke
Spencer
Hallo FJW, Benedikt, Captain Future, …
Hallo,
wenn ein Mieter berechtigte Forderungen gegenüber seinem
Vermieter hat, darf er sie dann nach mehreren Rechnungen und
21 Mahnungen laut Gesetz mit den Mieten gegenrechnen? Der
Vermieter gibt nur Ausreden an, um nicht bezahlen zu müssen.
Fragt sich nur, was hier die ‚berechtigten Forderungen‘ sind. Und ob diese mit harten Beweisen untermauert sind…
Bei Mietmängeln sollte man den Vermieter nämlich sofort darauf aufmerksam machen und eine berechtigte Mietminderung sofort in die Tat umsetzen. Denn sonst siehe http://www.brennecke-partner.de//frameset.php?Navi=R… -> „Verwirkung eines Rechts auf Mietminderung“ unter http://www.brennecke-partner.de//frameset.php?Navi=R…
HTH
mfg M.L.
Hallo,
dürfen tut ein Mieter alles, die Frage ist nur, ob er mit dieser Form der Aufrechnung nicht irgendwann in den Bereich der nicht bezahlten Miete hineingerät und der Vermieter daraus ein Kündigungsrecht herleiten kann. Auch soll es bereits Gerichtsentscheidungen geben, die 20 Mahnungen an den Vermieter als nicht mehr hinnehmbares Querulantentum bezeichnen und dem Vermieter ebenfalls ein Kündigungsrecht geben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
hat der Mieter gegenüber dem VM unbestrittene Forderungen kann er nach schriftlichem Hinweis selbstverständlich die Forderungen mit der Miete aufrechnen. Nur - um auf Deinen Fall hinzuweisen - wenn - soweit ich mich erinnere auch gerichtlich Forderungen abgewiesen worden sind, mag der Mieter zwar subjektiv das Empfinden haben, dass er Forderungen hat, aber durch das für ihn negativ erfolgte Urteil ist objektiv betrachtet eine Mietminderung mit Sicherheit der Schritt zur fristlosen Kündigung. Hier werden sodann entgegen einem Beschluss eines Gerichtes abgewiesene Forderungen aufgerechnet und dies führt zu einem nicht reparablem Mietrückstand.
Grüsse Günter
(Mensch, mache Dich doch gesundheitlich nicht kaputt. Wenn ein Urteil gefallen ist, rechtskräftig ist oder Beweise fehlen, ist Streiten nichts als verlorene Zeit, die man besser nutzen sollte)
wenn ein Mieter berechtigte Forderungen gegenüber seinem
Vermieter hat, darf er sie dann nach mehreren Rechnungen und
21 Mahnungen laut Gesetz mit den Mieten gegenrechnen? Der
Vermieter gibt nur Ausreden an, um nicht bezahlen zu müssen.
Danke
Spencer
Hallo FJW, Benedikt, Captain Future, …
Hallo,
mfg M.L.
Immer wieder interessante Links!
Spencer
Hallo,
dürfen tut ein Mieter alles, die Frage ist nur, ob er mit
für die Unterstützung!
Spencer
Hallo,
(Mensch, mache Dich doch gesundheitlich nicht kaputt. Wenn ein
Urteil gefallen ist, rechtskräftig ist oder Beweise fehlen,
Hallo, Günter,
dem Anwalt und dem Landgericht wurden neue Beweise vorgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es werden alle Instanzen ausgeschöpft, bis ein gerechter Richter gefunden ist. Gesundheit ist kein Problem.
Spencer
Hallo,
Die begangenen Fehler von Amtsrichtern sind nachgewiesen und noch nicht verjährt. Der mehrfache, vorsätzliche und offensichtliche Abrechnungsbetrug wurde noch nicht geahndet.
Danke
Spencer
Hallo Franz Josef Will,
diesmal hättest du mich mit deiner neuen Vika fast drangekriegt. 
In deinem besonderen Fall wage ich das berechtigte Forderung zu bezweifeln.
Um neuen Ärger zu vermeiden - wie z.b. die Kündigung - solltest du anstatt mit der Miete zu verrechnen einfach deine berechtigten Forderungen titulieren lassen und in das Vermögen des Vermieters zwangsvollstrecken lassen. Konto kennst du ja - Kosten der Zwangsvollsteckung holst du dir ja bei ihm wieder.
Gruß Ivo