Plötzlicher Auszug? Zahlt Sozialamt?

Hallo.

Mal angenommen ein Mieter zahlt seine Miete über das Sozialamt. Eines Tages ist er dann spurlos verschwunden und hat nur einen Haufen Dreck und Unrat sowohl in der Wohnung wie auch im Kellerraum hinterlassen. Kautionen wurden nicht gezahlt. Eine Kündigung (natürlich nicht fristgerecht etc) lag auf der Fensterbank.

Neue Adresse, Telefonnummer, etc natürlich nicht bekannt. Angenommen der Schlüssel der Wohnung wurde auch mitgenommen.

Kann der Vermieter evtl. über das Sozialamt an den Mieter herantreten bzw. mal naiv gefragt, sogar vom Sozialamt Geld einfordern??

Gruß
jesch

Hallo Jesch,

nein, kann er nicht. Bzw. er kann natürlich herantreten, aber das Sozialamt zahlt immer nur solange, wie der Sozialempfänger in der Wohnung wohnt. Auch bei Tod, Umzug in ein Altenheim etc. werden die entsprechenden Mietzahlungen sofort eingestellt.

Der Vermieter hat lediglich die Möglichkeit sich beim Mieter selbst seine Miete zu holen (rechtlich, tatsächlich wird er das ja wohl nicht schaffen).

Gruß
Nita