Ein Vermieter will für eine Wohnung nicht nur der potentiellen Mieter, sondern auch dessen Partnerin in den Mietvertrag mit aufnehmen. Dies ist aufgrund dessen, dass alle Vertragspartner ja auch Schuldner werden aus Sicht des Vermieters durchaus nachvollziehbar.
Wie könnte man dem Vermieter seine Angst nehmen (z.B. Nebenvereinbarung-was müsste drinstehen?) wenn der Mieter aufgrund einer doppelten Haushaltsführung unbedingt alleine im Vertrag stehen möchte???
Wäre über jeden Tipp serh dankbar - gesetzt sei der Fall, dass es unbedingt diese Wohnung sein sollte.
Wie könnte man dem Vermieter seine Angst nehmen (z.B.
Nebenvereinbarung-was müsste drinstehen?) wenn der Mieter
aufgrund einer doppelten Haushaltsführung unbedingt alleine im
Vertrag stehen möchte???
Hi!
Mietverträge über Wohnraummieten, deren Laufzeiten länger als ein Jahr sein sollen, MÜSSEN schriftlich geschlossen werden (§550 BGB). Vorsicht mit Nebenvereinbarungen oder mündlichen Abreden!
Thema Hauptwohnsitz:
Ob ich Mit-Mieter einer oder von 100 Wohnungen bin, ist dafür wurscht, es kommt darauf an, wo ich meinen „Lebensmittelpunkt“ habe. Klar, Nachweis- und Glaubwürdigkeits-Problematik. D.h. ein weiterer Haupt-Wohnsitz-Mietvertrag ist ggfs. sowieso notwendig… oder man weist es in anderer Form nach…
Aber aus diesem Zusammenhang heraus rate ich zur Überlegung, die beiden Themen zu trennen und dann das Machbare zu wählen.
Also a) heraus finden, wie der Hauptwohnsitz glaubhaft gemacht werden kann und dann b) Mietvertrag gemeinsam schließen.
Oder dem Vermieter einen Einkommensnachweis vorlegen und einen Einzel-Mietvertrag schließen. Vermieter hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass Ihr BEIDE im Mietvertrag steht, oder? Wie wäre es, wenn eine/r allein mieten würde und zwei Wochen später zieht eine weitere Person mit ein!?!?
Gegen eine/n Lebenspartner/in kann kein Vermieter etwas unternehmen, wenn ich mich nicht irre…
Hallo,
dem Vermieter geht es in solchen Fällen darum, einen zweiten Schuldner zu haben, an den er sich wenden kann, falls der erste insolvent sein sollte. Am besten begegnet man diesem Wunsch durch das Stellen einer Bürgschaft dieser Person, die in die Wohnung miteinzieht oder einer anderen, zahlungskräftigen Person.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber eines ist sicher… wenn der VM nicht will dann muss er nicht.
Und nicht vergessen. Die Bürgschaft müsste die Einrede der Verausklage ausschließen um annähernd einen ähnlichen Stand wie das Mietverhältnis zu bekommen…