Ordentl. Kündigung oder vorzeitige Entlassung?

Hallo W-W-W-ler!

Angenommen ein Mieter muss beruflich bedingt umziehen. Der neue Arbeitsplatz sei mehr als 200 km vom jetzigen Wohnort entfernt (zB Bremen/Dresden :wink: und das Arbeitsverhältnis bestünde seit 6 Wochen.
Wenn der Mieter seine bisherige Wohnung kündigen möchte, hätte er auch die Möglichkeit, 1. nicht fristgerecht zu kündigen, 2. um Auflösung des Mietvertrags zu bitten (Rechtsanspruch?) oder könnte er 3. nur ordentlich kündigen (Dreimonatsfrist)?

Grüße vom OnkelHeini

3 Möglichkeiten:

  • Ordentliche Kündgung nach §573c BGB (3 Monate)

  • Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen (kein Rechtsanspruch)

  • Vertragsübernahme auf sog. Nachmieter (kein Rechtsanspruch)

Wg. Nachmieter: Es gibt KEINE Regelung von wegen 3 Nachmieter stellen oder so. Vollkommen wurscht. Der Vermieter muss OK sagen, oder nicht OK. Ist alles freiwillig.

Einziger Punkt wäre dass es Dir „Unmöglich“ wäre den Vertrag weiterhin zu erfüllen, z.B. Versetzung ins Ausland oder ganz weit weg. Aber bei lediglich 200 km Entfernung zum Arbeitsplatz zieht das nicht.

Gruß

Stefan

Hallo OnkelHeini,

Angenommen ein Mieter muss beruflich bedingt umziehen. Der
neue Arbeitsplatz sei mehr als 200 km vom jetzigen Wohnort
entfernt (zB Bremen/Dresden :wink: und das Arbeitsverhältnis
bestünde seit 6 Wochen.
Wenn der Mieter seine bisherige Wohnung kündigen möchte, hätte
er auch die Möglichkeit, 1. nicht fristgerecht zu kündigen,

Nein

2.um Auflösung des Mietvertrags zu bitten (Rechtsanspruch?)

Bitten kann man immer, vielleicht macht der Vermieter mit, er muß aber nicht.

oder
könnte er 3. nur ordentlich kündigen (Dreimonatsfrist)?

Das ist der Normalfall und nur darauf hast Du einen Anspruch.

Gruß
Wolfgang D.

Nachtrag Entfernung
Hallo nochmal,

das mit den über 200km war missverständlich. Habe das so formuliert, weil mehr als 200 km laut ArbeitsAGENTUR nicht täglich zumutbare Entfernung für Berufspendler ist.
Nehmen wir also an, die beiden Orte seien 470 km voneinander entfernt.

Gruß
OnkelHeini

Hallo Stefan!

Einziger Punkt wäre dass es Dir „Unmöglich“ wäre den Vertrag
weiterhin zu erfüllen, z.B. Versetzung ins Ausland oder ganz
weit weg. Aber bei lediglich 200 km Entfernung zum
Arbeitsplatz zieht das nicht.

Es wären aber 470 km, aus meiner Laiensicht wäre es damit unmöglich, den Vertrag zu erfüllen. Also vielleicht doch ein möglicher Rechtsanspruch?

Grüße
OnkelHeini

Hallo

3 Möglichkeiten:

  • Ordentliche Kündgung nach §573c BGB (3 Monate)
  • Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen (kein
    Rechtsanspruch)
  • Vertragsübernahme auf sog. Nachmieter (kein Rechtsanspruch)
    Wg. Nachmieter: Es gibt KEINE Regelung von wegen 3 Nachmieter
    stellen oder so. Vollkommen wurscht. Der Vermieter muss OK
    sagen, oder nicht OK. Ist alles freiwillig.
    Einziger Punkt wäre dass es Dir „Unmöglich“ wäre den Vertrag
    weiterhin zu erfüllen, z.B. Versetzung ins Ausland oder ganz
    weit weg. Aber bei lediglich 200 km Entfernung zum
    Arbeitsplatz zieht das nicht.

Oha… Ist dem wirklich so? Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage oder rechtskräftige Urteile? Kann ich Derartiges mit gültigen Klauseln künftig in Mietverträgen ausschließen?
Im Übrigen haben doch auch Arbeitsverträge üblicherweise 3 Monate Kündigungsfrist!?!

Greetz, Bommel

Gruß

Stefan

Hallo,

zieht auch nicht bei Unmöglichkeit, also Ausreise ins Ausland. Drei Monate sind so kurz, dass nach der Rechtsprechung kein Anspruch auf Sonderegelungen ebsteht.

Grüsse Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo an dieser Stelle.

weiterhin zu erfüllen, z.B. Versetzung ins Ausland oder ganz
weit weg. Aber bei lediglich 200 km Entfernung zum
Arbeitsplatz zieht das nicht.

Oha… Ist dem wirklich so? Gibt es hierzu eine gesetzliche
Grundlage oder rechtskräftige Urteile? Kann ich Derartiges mit
gültigen Klauseln künftig in Mietverträgen ausschließen?

Das der Mieter berufsbedingt in eine andere Stadt zieht (bzw. ziehen muss) ? Nein

Im Übrigen haben doch auch Arbeitsverträge üblicherweise 3
Monate Kündigungsfrist!?!

Es kommt drauf an: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

mfg M.L.

Hallo.

Hallo nochmal,

das mit den über 200km war missverständlich. Habe das so
formuliert, weil mehr als 200 km laut ArbeitsAGENTUR nicht
täglich zumutbare Entfernung für Berufspendler ist.
Nehmen wir also an, die beiden Orte seien 470 km voneinander
entfernt.

Rein tendenziell begründet das aber auch kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Siehe auch http://www.rechtbekommen.de/miete/okuend.html -> „Vorzeitige Kündigung durch den Mieter“

HTH
mfg M.L.

Hallo

Einziger Punkt wäre dass es Dir „Unmöglich“ wäre den Vertrag
weiterhin zu erfüllen, z.B. Versetzung ins Ausland oder ganz
weit weg. Aber bei lediglich 200 km Entfernung zum
Arbeitsplatz zieht das nicht.

Es wären aber 470 km, aus meiner Laiensicht wäre es damit
unmöglich, den Vertrag zu erfüllen. Also vielleicht doch ein
möglicher Rechtsanspruch?

Bei den seit Juni 2005 vorhandenen kurzen Kündigunsgfristen für einen Mieter von drei Monaten wäre es unbillig, wenn hier zudem eine verkürzte Kündigungsfrist oder gar ein Sonderkündigungsrecht greifen würde.

Grüsse Günter