Nebenkostenrückzahlung

Folgende Sache steht im Raum: Ein Vermieter sollte nach Ablauf der Widerspruchsfrist das Guthaben überweisen. Das Guthaben wurde dem Mieter nach der Ablauffrist nicht überwiesen. Der Mieter wartet schon seit ein paar Wochen auf das Geld. Trotz der Erinnerung an die Hausverwaltung, um eine Information an den Vermieter zu geben. Welche Möglichkeiten hat der Mieter um an sein Guthaben zu kommen?
Gruß

Moin,

erwartest du hellseherische Kräfte? dir mag es ja klar sein - mir aber nicht.
Um was für ein Guthaben handelt es sich in diesem fiktiven Fall?

Gruß Ivo

Folgende Sache steht im Raum: Ein Vermieter sollte nach Ablauf
der Widerspruchsfrist das Guthaben überweisen. Das Guthaben
wurde dem Mieter nach der Ablauffrist nicht überwiesen. Der
Mieter wartet schon seit ein paar Wochen auf das Geld. Trotz

Hallo Steffen,
wurde dem Vermieter ein gerichtlicher Mahnbescheid zugeschickt?

Folgendes: Man bekommt jedes Jahr die Betriebskostenabrechnung, da ist berechnet ob man zu viel oder zu wenig bezahlt wurde. Manche wirtschaften gut oder schlecht, der gut wirtschaftet bekommt eine Rückzahlung und darum geht es! Die neue Kenntnis ist die: Der private Vermieter kann innerhalb eines halben Jahr die Abrechnungskosten zurück zahlen.

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Hallo,

zur Erstattung von Guthaben bei dne Nebenkosten muss man keine Mahnbescheide vornehmen, wenn das Mietverhältnis besteht. Der Mieter kann dann das Guthaben mit der fälligen Mieter aufrechnen, muss allerdings dies dem Vermieter mitteilen.

Grüsse Günter

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Hallo,

hier handelt es sich um eine glorreiche, wenn auch falsche Auskunft.

Der Vermieter ist verpflichtet mit der Vorlage der Betriebskostenabrechnung das Guthaben zu erstatten. Hier gibt es keine rechtliche Handhabung, dass der Vermieter eine Widerspruchsfrist des Mieters abwarten muss. Guthaben sidn sofort zu erstatten. Ergeben sich aus Widersprüchen sodann weitere Guthaben sind diese nach Klärung nachzuzahlen.

erwartest du hellseherische Kräfte? dir mag es ja klar sein -
mir aber nicht.
Um was für ein Guthaben handelt es sich in diesem fiktiven
Fall?

Gruß Ivo

Folgendes: Man bekommt jedes Jahr die
Betriebskostenabrechnung, da ist berechnet ob man zu viel oder
zu wenig bezahlt wurde. Manche wirtschaften gut oder schlecht,
der gut wirtschaftet bekommt eine Rückzahlung und darum geht
es!

Dies ist zwar manchmal richtig, aber überwiegend sind Guthaben durch zu hohe Vorauszahlungen entstanden. Ich treffe in 96,7 % der Fälle ( wir führen eine Statistik ) weder Hausverwaltungen ( diese schon überhaupt nicht) noch Hausmeister an ( auch diese sehen zuerst ihr Einkommen ) und auch keine Vermieter, sdie auch nur einigermassen sich wirtschaftlich verhalten. Und wie sich Hausverwaltungen und Hausmeister Gelder zuschieben, für die die Mieter aufkommen müssen, sidn abseits aller wirtschaftlichen Regeln. Betrug ist in manchen Fälle das richtige Wort.

Die neue Kenntnis ist die: Der private Vermieter kann

innerhalb eines halben Jahr die Abrechnungskosten zurück
zahlen.

Quatsch, er hat Guthaben sofort zu erstatten. Ansonsten besteht dem Mieter sogar das Recht zu, Vorauszahlungen einzustellen. Sollte da irgendwo ein Amtsrichter sich geäussert haben, ist dies bundesweit nicht interessant.

Grüsse Günter

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