Hausmeistertätigkeit/Mietminderung/Kündigung

Eine Mieterfamilie wohnt in einem Haus mit insgesamt sieben Partien. Sie machen schon seit zwei Jahren die Hausmeistertätigkeit. Das Geld, welches sie für diese Arbeit erhalten, wird auf alle Mietparteien im Rahmen der Nebenkosten umgelegt. Für die Hausmeistertätigkeit werden 96,- € mtl. vom Vermieter per Überweisung vergütet.

Anfang letzten Jahres wurde mit dem Vermieter mündlich die Renovierung des Treppenhauses besprochen und diese dann von der Hausmeisterfamilie ausgeführt. Im Zeitraum danach wurde nur sehr unregelmäßig das Hausmeistergeld bezahlt und auch die Kosten für die Treppenhausrenovierung (lediglich die Farbe wurde bezahlt) blieben die Vermieter schuldig. Nachdem alles nichts half, behielten die Hausmeister-Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete ein, um ihre Kosten (die noch weitaus höher waren) wenigstens einigermaßen wieder auszugleichen. Auch hierauf kam keine Reaktion vom Vermieter (er kümmert sich in diesem Haus um gar nichts, es wird mehr oder weniger von der Hausmeister-Familie in Schuß gehalten). Nun haben die Mieter die Hausmeistertätigkeit gekündigt, weil es ihnen wegen auch noch anderer Sachen zu bunt wurde. Dabei wieß die Mieterin den Vermieter nochmals auf die Einbehaltung der Mieten (er hatte dies nicht bemerkt, obwohl es schon Mitte 2004 war) und die Treppenhausrenovierung hin. Er gab vor, niemals die Renovierung des Treppenhauses beauftragt zu haben und sagte, dies sei das Problem der Hausmeister, wennn diese das von sich aus täten. Aber da sie ja nun zugegeben hätten, zwei Monatsmieten in Folge nicht bezahlt zu haben (Anfang 2004), hätte er ja jetzt einen Grund, um ihnen zu kündigen. Gesagt, getan - heute kam die Kündigung wg. Mietrückstandes fristgerecht zum 01.07.2006 (?).

Wie kann man sich jetzt verhalten? Den Hausmeister-Mietern sind noch mehr Kosten für mündlich erteilte Aufträge entstanden (Gartenneugestaltung etc.). Ist die Kündigung zu diesem Zeitpunkt rechtens? Normal doch fristlos bei Mietrückstand, oder? Die Mieter wollen sich umgehend eine neue Wohnung suchen, können Sie von sich aus kündigen und dadurch früher ausziehen?

Vielen Dank für die Hilfestellung!

Hallo,

Anwalt aufsuchen und beraten lassen. Mehr kann man bei vorliegender fristloser Kündigung kaum raten. Allerdings werden die Hausmeister die Auftragserteilung beweisen müssen und - ist dies während der üblichen Hausmeistertätigkeit geschehen - dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Diese Arbeiten müssten strikt von dne Hausmeisterkosten getrennt werden. Es sind Instandhaltungskosten.

Grüsse Günter

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Es ist keine fristlose Kündigung, sondern „fristgerecht“ zum 01.07.2006 (?).

Es wurden keine Instandhaltungskosten auf die Mieter umgelegt. Hier geht es lediglich um die Honorierung der Arbeiten (insgesamt 81 Arbeitsstunden für die Treppenhausrenovierung)!

Hallo erstmal.

Es ist keine fristlose Kündigung, sondern „fristgerecht“ :zum
01.07.2006 (?).

Vermutlich, weil der VM sich an die gesetzlichen Fristen gebunden sieht: http://www.ra-kotz.de/kuendigung8.htm -> 6 Monate. Obwohl die ausgebliebenen Mietzahlungen zu einer fristlosen Kündigung berechtigen: http://www.gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_…

Es wurden keine Instandhaltungskosten auf die Mieter :umgelegt.
Hier geht es lediglich um die Honorierung der Arbeiten
(insgesamt 81 Arbeitsstunden für die :Treppenhausrenovierung)!

Wie schon gesagt: ‚harte Beweise‘ hierfür vorlegen. Ansonsten kann der VM das als freiwillige Mieterleistung versuchen zu verkaufen.

HTH
mfg M.L.