in meinem Bekanntenkreis hat sich folgende Situation ergebn.
A wohnt in einem Dreifamilienhaus, das auf einem sehr grossen Grundstück steht. Nun hat sich der Vermieter (dieser wohnt nicht in dem besagten Haus) auf dem Grundtsück ein neues Haus (für sich selbst, quasi als Anbau ans alte) zu erstellen.
Muss der Vermieter hierüber die Mieter in Kenntniss setzen oder kann er ohne jedgliche genauere Information einfach wann er Lust und Laune hat mit den Architekten aufs Grundtsück marschieren Begrenzungspfähle schlagen usw…? Muss es sich hierfür auch vorher anmelden?
Gibt es eine bestimmte Frist, die der Mieter einhalten muss, bevor er mit dem Neubau beginnen kann? Haben die bisherigen Mieter ein Recht auf Mietminderung wegen Gaulärm?
oder kann er ohne jedgliche :genauere Information einfach :wann er Lust und Laune hat :mit den Architekten aufs :Grundtsück
marschieren Begrenzungspfähle :schlagen usw…?
Ja natürlich. Der Eigentümer muß nicht bei Mietern anfragen, ob er sein Eigentum betreten darf, soweit es nicht vermietet ist.
Muss es sich hierfür auch :vorher anmelden?
Nein. Der Eigentümer kann sein Eigentum, soweit es nicht vermietet ist, zu jeder beliebigen Tag- und Nachtzeit betreten und nutzen. Er darf beliebige Leute beauftragen und er muß keinen Mieter um Genehmigung bitten und sich auch nicht anmelden. Er kann auftauchen, wann immer es ihm paßt.
Gibt es eine bestimmte Frist, :die der Mieter einhalten :muss, bevor er mit dem Neubau :beginnen kann?
Der Mieter hat mit dem Neubau auf dem Grundstück des Vermieters nichts zu tun.
Haben die bisherigen
Mieter ein Recht auf :Mietminderung wegen Gaulärm?
Bu meinst vermutlich Baulärm. An diesem Punkt bin ich nicht sicher, ob Baulärm während üblicher Arbeitszeiten als Beeinträchtigung der Mietsache gelten kann und eine Mietminderung rechtfertigt.