Befristeter Mietvertrag und Wohnungsuebergabe

Der Mieter hat mit dem Vermieter einen auf 2-3 Jahre befristeten Mietvertrag geschlossen und 2 Monate vor Ablauf der Dreijahresfrist darauf hingewiesen, dass er keinerlei Interesse an einer Verlaengerung des Mietverhaeltnisses hat.
Der Vermieter erkennt den auf einem Standardformular verfassten Mietvertrag, bzw dessen Frist nicht an und verlangt die Einhaltung der 3 Monatskuendigungsfrist. Demnach fordert der Mieter eine Monatsmiete fuer den Monat, der ueber ide Dreijahresfrist hinwegging.

Desweiteren hat der Mieter puenktlich (also vor Ablauf der Dreijahresfrist) - genau 20 Tage davor - den Vermieter zur Wohnungsuebergabe kontaktiert. Nach mehreren Versuchen fuer einen Termin (email und Telefon) erging nach der 5. Woche eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter, sich innerhalb der naechsten 7 Tage fuer einen Termin zur Wohnungsuebergabe bereitszuhalten.
Der Vermieter kam dieser Aufforderung nicht nach. Der Mieter hat darauf gegen Quittung die Wohnungsschluessel an den Vermieter uebergeben. Nach nunmehr fuenf Monaten erstellt der Vermieter eine Maengelliste der Wohnung und verlangt Nachbesserung bzw Renovierung.

Hallo erstmal an das neue Mitglied.

Der Mieter hat mit dem Vermieter einen auf 2-3 Jahre
befristeten Mietvertrag geschlossen und 2 Monate :vor :Ablauf
der Dreijahresfrist darauf hingewiesen, dass er :keinerlei
Interesse an einer Verlaengerung des Mietverhaeltnisses :hat.

Soweit ok.

Der Vermieter erkennt den auf einem Standardformular
verfassten Mietvertrag, bzw dessen Frist nicht an und :verlangt
die Einhaltung der 3 Monatskuendigungsfrist. Demnach :fordert
der Mieter eine Monatsmiete fuer den Monat, der ueber :die
Dreijahresfrist hinwegging.

Interessant, immerhin gilt der Vertrag i.d.R. nur bis zur vereinbarten Laufzeit. Und befristete Mietverträge haben ihre Eigenheiten was die Kündigungsgründe betrifft. Quelle(n): gerade verlegt…

Desweiteren hat der Mieter puenktlich (also vor Ablauf :der
Dreijahresfrist) - genau 20 Tage davor - den Vermieter :zur
Wohnungsuebergabe kontaktiert. Nach mehreren Versuchen :fuer
einen Termin (email und Telefon) erging nach der 5. :Woche eine
schriftliche Aufforderung an den Vermieter, sich innerhalb der
naechsten 7 Tage fuer einen Termin zur :Wohnungsuebergabe
bereitszuhalten.

Einfach gesagt hat der Mieter die Wohnung zum Zeitpunkt des Vertragsendes (oder spätestens 2 Tage danach, wenn Feiertag) in ordentlichem Zustand zu verlassen.
Was der VM danach mit derselben anstellt kann ihm egal sein.

Der Vermieter kam dieser Aufforderung nicht nach. Der :Mieter
hat darauf gegen Quittung die Wohnungsschluessel an den
Vermieter uebergeben. Nach nunmehr fuenf Monaten :erstellt der
Vermieter eine Maengelliste der Wohnung und verlangt
Nachbesserung bzw Renovierung.

Was er ja auch darf. Allerdings verjähren diese Ansprüche neuerdings nach spätestens einem Jahr.
Was dabei: http://www.gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_… ?

HTH
mfg M.L.