Wasserschaden/Mietminderung?

Hallo liebe Experten,

stellen wir uns einmal folgende Situation vor: Ein Mieter entdeckt nach einer 2-wöchigen Reise in seiner Küche Wasserflecken an der Wand, die sich von unten nach oben ziehen. Der Geruch weist auf Schimmel hin, der nach kurzer Suche auch in den verschiedensten Schattierungen zu finden ist. Insgesamt sind zwei Wände in der kleinen Küche (die zur 20qm-Wohnung gehört) betroffen.
Ein vom Vermieter beauftragter Ortungstechniker findet nach zwei Besuchen (für die der Mieter jeweils einen halben Tag Urlaub nehmen musste) die Quelle des Übels, ein undichtes Ventil in der Nachbarwohnung - das Leck kann vorerst nicht abgedichtet werden, da der Nachbar nicht aufzufinden ist. Unser Mieter hat derweil - dem Ortungstechniker sei dank - fehlende Fliesen in der Küche und ein Loch in der Badezimmerwand, da, wo zuvor mehrere Fliesen den Versorgungsschacht verdeckten. Das Wasser läuft weiterhin in die Wand, laut Ortungstechniker ist sie völlig durchweicht. Der Schimmel wird zwar mit Sagrotan (könnte jemand dem Mieter was besseres empfehlen?!?!) bekämpft, modrig/stechender Geruch bleibt aber bestehen.

Zu diesem Fall zwei Fragen:
a) Kann der Mieter eine Zwangsöffnung der Nachbarwohnung erwirken, da dort die defekte Leitung weiterhin leckt, der Nachbar aber nicht zu erreichen ist oder nicht auf Anfragen antwortet.

b) Der Mieter ist der Ansicht, dass die Wohnqualität durch den Geruch, aber auch die fehlenden Fliesen und die zu erwartenden Arbeiten, die folgen werden, stark beeinträchtigt ist. Ob durch den Schimmel eine gesundheitliche Beeinträchtigung erfolgt, ist nicht geklärt, aber nicht auszuschließen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt, und wenn, wie hoch kann diese ausfallen und wie ist sie mit dem Vermieter zu vereinbaren?

Danke, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt, diesen Fall zu lesen und zu beantworten!

Viele Grüße
Christian

Hallo,

eine Öffnung der Wohnung (unter Zeugen!) ist hier mehr als gerechtfertigt, da Gefahr im Verzug ist. Massive Bauwerksschäden und gesundheitliche Gefahren sind entstanden. Hier ist enormer Handlungsbedarf.

Im Prinzip müßte sofort das Wasser für das Haus abgestellt werden und (weil Ursache bekannt ist) sogar vom Mieter eine Notöffnung der benachbarten Wohnung durchgesetzt werden. Dafür zuständig wäre die Feuerwehr. Die (vielleicht auch notdürftige) Abdichtung des lecken Teils der Leitung kann ein Fachbetrieb in wenigen Minuten durchführen.

Gruß
André

Hallo,

eine Öffnung der Wohnung (unter Zeugen!) ist hier mehr als
gerechtfertigt, da Gefahr im Verzug ist. Massive
Bauwerksschäden und gesundheitliche Gefahren sind entstanden.
Hier ist enormer Handlungsbedarf.

Es sollte auf jeden Fall wie Andre mailt, sofort gehandelt werden. Der Nachbar kann ja auch in der Wohnung liegen.

Im Prinzip müßte sofort das Wasser für das Haus abgestellt
werden und (weil Ursache bekannt ist) sogar vom Mieter eine
Notöffnung der benachbarten Wohnung durchgesetzt werden. Dafür
zuständig wäre die Feuerwehr. Die (vielleicht auch
notdürftige) Abdichtung des lecken Teils der Leitung kann ein
Fachbetrieb in wenigen Minuten durchführen.

Zur Empfehlung von Andre nur noch den Hiwneis, dass die Wohnung des Mieters durch Trocknungsgeräte entfeuchtet werden muss. Dies hat unverzüglich zu erfolgen. Mit Sakrotan kann man keinen Schimmel bekämpfen, sondern man verteilt sogar durch das Sprühen die Schimmelsporen in der ganzen Wohnung.

Grüsse Günter