Abgeltung bei Auszug

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage, da mich etwas in Sachen Mietrecht interessiert.
Angenommen eine Person zieht in eine Wohnung und die Vermieter bestehen auf eine Abgeltung, um bei Auszug die Wände zu streichen. Hat der Mieter dann bei Auszug das Recht die Rechnung zu verlangen, wieviel das Streichen der Wände gekostet hat, und darf eventuell einen Teil des Abgeltung-Betrages zurückfordern, falls die Rechnung billiger ausfällt?!

Angenommen der Mieter zahlt bei Abschluss des Mietvertrages 500€, welche im Mietvertrag festgeschrieben sind, doch die Kosten für das Streichen der Wohnung beträgt nur 300€. Kann der Mieter die restlichen 200€ zurückfordern und hat der Vermieter das Recht, dieses Geld einzubehalten?

Die Rede ist hier natürlich von einer Abgeltung und nicht von einer Kaution. Die Abgeltung soll einmalig gezahlt werden und dafür verwendet werden, dass die Wände mit weißer Farbe bestrichen werden, gleichgültig, ob der Mieter bei Auszug selber gestrichen hat oder nicht.

Grüße…

Hallo,

da es sich hier offenbar um eine Individualvereinbarung handelt ( ausgehandelt zwischen den beiden Parteien) ist die Vereinbarung wirksam. Der Mieter hätte bei Vertragsabschluss darauf bestehen müssen, dass nur die tatsächlich anfallenden Kosten zu zahlen sind. Diese Regelung auf Nachweis könnte aber auch zum Nachteil gereichen, wenn die Kosten höher sind.

Grüsse Günter

ich hätte da mal eine Frage, da mich etwas in Sachen Mietrecht
interessiert.
Angenommen eine Person zieht in eine Wohnung und die Vermieter
bestehen auf eine Abgeltung, um bei Auszug die Wände zu
streichen. Hat der Mieter dann bei Auszug das Recht die
Rechnung zu verlangen, wieviel das Streichen der Wände
gekostet hat, und darf eventuell einen Teil des
Abgeltung-Betrages zurückfordern, falls die Rechnung billiger
ausfällt?!

Angenommen der Mieter zahlt bei Abschluss des Mietvertrages
500€, welche im Mietvertrag festgeschrieben sind, doch die
Kosten für das Streichen der Wohnung beträgt nur 300€. Kann
der Mieter die restlichen 200€ zurückfordern und hat der
Vermieter das Recht, dieses Geld einzubehalten?

Die Rede ist hier natürlich von einer Abgeltung und nicht von
einer Kaution. Die Abgeltung soll einmalig gezahlt werden und
dafür verwendet werden, dass die Wände mit weißer Farbe
bestrichen werden, gleichgültig, ob der Mieter bei Auszug
selber gestrichen hat oder nicht.

Grüße…