Wie oft ist ein Mieter verpflichtet das Treppenhaus zu reinigen? In einem Vier-Parteien-Hauses reinigt jede Partei ihre Etage. Bisher hat ein Mieter einmal wöchentlich seine Etage gewischt. Der Vermieter beschwerte sich darüber und verlangte die Reinigung dreimal wöchentlich (einmal wischen und zweimal fegen). Er berief sich auf die Hausordnung in der tägliches Fegen angegeben ist. Ist das rechtens? Es kommt außerdem hinzu, dass der Vermieter die Wohnung gegenüber der Mieters nicht vermietet hat und 1 ½ Jahren in Eigenregie kernsaniert. Der Vermieter beteiligt sich jedoch weder an dem Putz- noch an dem Fegeplan. Ist er nicht verpflichtet mit dem Mieter im Wechsel das Treppenhaus zu reinigen?
Hallo,
es gibt keine einheitliche Rechtsprechung zur Treppenhausreinigung. Allerdings ist bindend was in der Hausordnung wirksam geregelt ist.
Wenn der Vermieter Arbeiten durchführt, die zu erhöhtem Schmutz führen muss er selbst Reinigungsarbeiten auf eigenen Kosten vornehmen. Dies kann der Mieter verlangen. Baumassnahmen sind nicht in der Hausordnung abgedeckt.
Gruss Günter
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Vielen Dank für die Antwort! Dass der Vermieter seinen Baustellnschmutz beseitigen muss ist klar. Was mir noch unklar ist:
Ist er darüber hinaus verpflichtet sich für leerstehende Wohnungen am Putz- und Fegeplan zu beteiligen?
Kann der Vermieter darüber hinaus mit der Beauftragung einer Putzfrau drohen, obwohl der Mieter einmal wöchentlich gründlich putzt?
Hallo,
es gibt keine einheitliche Rechtsprechung zur
Treppenhausreinigung. Allerdings ist bindend was in der
Hausordnung wirksam geregelt ist.Wenn der Vermieter Arbeiten durchführt, die zu erhöhtem
Schmutz führen muss er selbst Reinigungsarbeiten auf eigenen
Kosten vornehmen. Dies kann der Mieter verlangen.
Baumassnahmen sind nicht in der Hausordnung abgedeckt.Gruss Günter
Wie oft ist ein Mieter verpflichtet das Treppenhaus zu
reinigen? In einem Vier-Parteien-Hauses reinigt jede Partei
ihre Etage. Bisher hat ein Mieter einmal wöchentlich seine
Etage gewischt. Der Vermieter beschwerte sich darüber und
verlangte die Reinigung dreimal wöchentlich (einmal wischen
und zweimal fegen). Er berief sich auf die Hausordnung in der
tägliches Fegen angegeben ist. Ist das rechtens? Es kommt
außerdem hinzu, dass der Vermieter die Wohnung gegenüber der
Mieters nicht vermietet hat und 1 ½ Jahren in Eigenregie
kernsaniert. Der Vermieter beteiligt sich jedoch weder an dem
Putz- noch an dem Fegeplan. Ist er nicht verpflichtet mit dem
Mieter im Wechsel das Treppenhaus zu reinigen?