Lebenslanges Wohnrecht

Hallo,

Folgender Fall:
In einer Erburkunde wurde einem Bruder das Haus und der Schwester ein lebenslanges Wohnrecht vererbt.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei einem lebenslangem Wohnrecht in Hinsicht auf Regelungen für den Alltag, die sonst im Mietvertrag oder Kaufvetrag stehen?
Welchen Weg sollte man gehen, um strittige Punkte zu regeln, wenn keine gütige Einigung erzielt werden kann? Schiedsverfahren oder Prozeß?
Sollte man das Wohnrecht in das Grundbuch eintragen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Doppelposting, s.a. Recht allgemein owT