Eigentümer A hat seinen Wohnungsbestand an Eigentümer B verkauft. Nach einem halben Jahr hat Eigentümer B hat einen großen Teil des Bestandes an Eigentümer C weiterverkauft.
Eigentümer B ist also seit einem Jahr im Besitz der Immobilien und Eigentümer C seit einem halben Jahr.
Jetzt wollen die Eigentümer die Mieten erhöhen, da diese an den Mietspiegel angepasst werden sollen.
15 Monaten nach Einzug in eine Wohnung darf zwar die Miete erhöht werden, aber wenn der Vertragspartner sich ändert, muss dieser dann auch 15 Monate bis zur ersten Mieterhöhung warten, oder reicht es wenn der Mieter bereits seit 15 Monaten (oder länger) in der Wohnung (die zum Einzugszeitpunkt noch Eigentümer A gehörte) wohnt?!
Hallo
Wer Eigentümer der Wohnung ist, ist für eine rechtmässige Erhöhung der Miete nicht relevant. Der Eigentümer muss bei der Mieterhöhung im Grundbuch eingetragen sein. Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist für die Mieterhöhung nicht ausreichend.
Christian