Miete zwingend per Lastschrift?

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Mietvertrag sei festgehalten, dass die Miete ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens zu erfolgen habe.

Ist dies zulässig?

Wenn ja, was macht der Mieter, wenn er mindern möchte? Jedesmal der Lastschift in entsprechender Höhe widersprechen?

Viele Grüße

Chrissie

Hi,

ich sehe jetzt nicht warum so eine Vereinbarung nicht zulässig ist. Wenn sie jemandem nicht gefällt, sollte er so einen Vertrag nicht unterschrieben oder darum bitten das der Vertrag entsprechend geändert wird.

Grüße
Michael

Hallo,

besonders im Mietrecht sind jede Menge Vereinbarungen unzulässig (vgl. nur die Entwicklung der Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturklauseln).

Ich denke hier aber eher an §§ 307 ff. BGB. Vielleicht verstößt die Regelung gegen Treu und Glauben und benachteiligt den Mieter unangemessen, weil für ihn die Ausübung von Minderungs- und Zurückbehaltungsrechten erschwert ist?

Ich habe keine Rechtsprechung dazu gefunden, aber vielleicht wissen die Experten mehr…?

Chrissie

Miete zwingend per Lastschrift?
Es gibt theoretisch die Möglichkeit, einen solchen Mietvertrag zu unterschreiben, die Miete einen Monat abbuchen zu lassen und dann die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Das Mietverhältnis kann meiner Einschätzung nach dann nicht aufgekündigt werden! Denn der Mieter ist ja lediglich verpflichtet seine Miete pünktlich zu bezahlen! Sofern er dieser Pflicht nachkommt bleibt der Mietvertrag auch bestehen!
Gruss
Helmut W.