Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Mietvertrag sei festgehalten, dass die Miete ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens zu erfolgen habe.
Ist dies zulässig?
Wenn ja, was macht der Mieter, wenn er mindern möchte? Jedesmal der Lastschift in entsprechender Höhe widersprechen?
Viele Grüße
Chrissie