Kündigung zurückziehen?

Hallo zusammen
ersteinmal ein Frohes Neues!!!

Frage: Wenn eine Kündigung eingereicht wurde, und man keine neue Wohnung finden würde zum Termin der Kündigung (3 Monate), kann man die Kündigung aufschieben? Zurücknehmen?

Danke :o)
Gruss

Hallo zusammen

Hi,

ersteinmal ein Frohes Neues!!!

dir auch

Frage: Wenn eine Kündigung eingereicht wurde, und man keine
neue Wohnung finden würde zum Termin der Kündigung (3 Monate),
kann man die Kündigung aufschieben? Zurücknehmen?

Nur im Einvernehmnis mit dem Vermieter.
Vielleicht hast du ja Glück, und er hat noch keinen neuen Mieter gefunden. Dann hat er auch was von der Verlängerung.

Danke :o)

Gruß.Timo

Gruss

Hallo nochmal,
gibt es da keine sogenannte Kullanzfrist?
Wenn man ein Mietvertrag unterschreibt hat man auch 14 Tage Zeit diesen nichtig zu machen…soweit ich weiß.
Bei einer Kündigung garnicht?
Es hat sich nämlich rausgestellt das die Wohnung die sicher war,jetzt überall verschimmelt ist, da habe ich mich aus der mündlichen Zusage zurückgezogen diese Wohnung anzumieten.

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Hi,

gibt es da keine sogenannte Kullanzfrist?
Wenn man ein Mietvertrag unterschreibt hat man auch 14 Tage
Zeit diesen nichtig zu machen…soweit ich weiß.

nein, hat man nicht, außer der vermieter gewährt einem solch eine Frist.

Bei einer Kündigung garnicht?

Nein, außer der Vertragspartner gewährt eine Frist.

Es hat sich nämlich rausgestellt das die Wohnung die sicher
war,jetzt überall verschimmelt ist, da habe ich mich aus der
mündlichen Zusage zurückgezogen diese Wohnung anzumieten.

Mir ist sowas ähnliches auch schon mal passiert, ich bin einfach zum Vermieter gegangen und habe nachgefragt ob ich die Kündigung zurückziehen kann. Ich hab ihm die Lage erklärt und da er noch keinen Nachmieter hatte war es kein Problem. Dann noch formlos zwei Briefe (meiner: „Ich ziehe die Kündigung zurück“ und Vermieter: „Die Rücknahme der Kündigung wird akzeptiert“) und gut wars.

Wenn du weiter dort wohnen bleiben möchtest wo du wohnst wirst du nicht drumrum kommen das mit dem Vermieter zu klären. Rechtlich hast du keine Möglichkeit, baue auf Freundlichkeit und ein hoffentlich vorangegangenes gutes Mieter / Vermieter - Verhältnis.

Liebe Grüße,
Sue

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