Hallo zusammen,
eine Bekannte versucht schon seit längerer Zeit, die Nebenkostenabrechnung für 2004 zu bekommen (Wohnung wurde zum 30. März 2005 von ihr gekündigt; für 2004 und 2005 bekommt Mieterin definitiv noch Geld zurück).
Am Telefon verspricht die Sekretärin ständig, der Vermieter würde sich kümmern bzw. zurückrufen - bis heute nichts. Vom Grundsatz sollte die Abrechnung ja 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erstellt werden…
Im betreffenden Haus wurden in der Vergangenheit öfter mal Schreiben „an die Mieter“ vom Versorgungsbetrieb verteilt, in denen darauf hingewiesen wurde, dass die Warmwasserversorgung (und damit auch die Heizung) eingestellt würde, da Zahlungsrückstände bestünden - eingetroffen ist das zwar nie, aber das stimmt meine Bekannte angesichts ihres Guthabens doch nachdenklich.
Welche Schritte kann meine Bekannte noch einleiten, um ihr Guthaben zu bekommen (hat leider keine Rechtschutzversicherung)?
Schon mal ein großes Dankeschön für Eure Tipps!
Liebe Grüße
Jane
Hallo Jane,
eine Bekannte versucht schon seit längerer Zeit, die
Nebenkostenabrechnung für 2004 zu bekommen (Wohnung wurde zum
30. März 2005 von ihr gekündigt; für 2004 und 2005 bekommt
Mieterin definitiv noch Geld zurück).
Für 2004 ist die Frist für die Nebenkostenabrechnung gerade erst abgelaufen - hier ist eine schriftliche Mahnung angebracht - und für 2005 muß sich die Mieterin noch gedulden, d.h. sie kann den Vermieter lediglich um eine Abrechnung bitten.
Am Telefon verspricht die Sekretärin ständig, der Vermieter
würde sich kümmern bzw. zurückrufen - bis heute nichts.
Na ja, mündliche Aufforderungen sind für hartleibige Vertragspartner so ziemlich unverbindlich…!
Welche Schritte kann meine Bekannte noch einleiten, um ihr
Guthaben zu bekommen (hat leider keine
Rechtschutzversicherung)?
Forderungen sollte man grundsätzlich schriftlich stellen:
- Begründung und Höhe der Forderung
- Erwähnung der bisherigen mündlichen Aufforderungen bzw. Zusagen der Sekretärin
- Angemessene Frist zur Erfüllung der Forderung einräumen.
Widerspricht der Vertragspartner, muß man sich mit seiner Argumentation (schriftlich!) auseinandersetzen. Wenn alles Argumentieren nichts nützt oder wenn er auf die Forderung nicht antwortet: Nachfrist setzen und rechtliche Schritte androhen (per Einschreiben mit Rückschein). Hat das keinen Erfolg, bleibt nur noch der Gang zum Anwalt; man hat dann aber genügend schriftliches Material, an Hand dessen der Anwalt die notwendigen weiteren Schritte vorschlagen und kostenmäßig abschätzen kann.
Wolfgang D.
Grundsätzlich ist es so, daß Nebenkostenansprüche des Vermieters an den Mieter nach 12 Monaten verjähren, d.h. jetzt würde der Vermieter für 2004 nichts mehr vom Mieter bekommen. Umgekehrt jedoch schon. In der Regel handhaben es viele Eigentümer oder Hausverwaltungen aufgrund von später versandten Rechnungen es so, daß z.B. Mitte 2005 die Nebenkostenabrechnung für 2004 und Mitte 2006 die Abrechnung für 2005 kommt. Wenn er also keine vorherige Abrechnung macht, ist das nicht schlimm. Deine Freundin sollte ihn nochmals anschreiben, insbesondere für das Jahr 2004 und ihm eine angemessene Frist setzen. Regt er sich dann nicht, bleibt ihr wohl nur der Gang zum Anwalt, wenn sie sich sicher ist, daß sie zuviel Nebenkosten gezahlt hat.
Woran macht sie das fest??? Hat sie für die Jahre vorher auch für die selbe Wohnung zu viel Nebenkosten gezahlt???