Stromkosten Gasheizung

Guten Tag, liebe Wissende :wink:

Kurz und (hoffenlich) knapp:

Wenn in einer Mietwohnung auch der Heizkessel für das gesamte Haus untergebracht ist aber der Strom dafür vom Wohnungsanschluss des Mieters abgenommen wird: Kann der Mieter hier einen entsprechenden Betrag vom Vermieter zurückfordern?
Falls ja: Wie viele Jahre darf der Mieter „zurückrechnen“?
Im Mietvertrag steht dazu erst einmal gar nichts, die Nebenkostenabrechnung legt nur den Gasverbrauch der Heizung auf die anderen Parteien um und dem Mieter war nicht bewusst wie viel so eine Anlage, selbst im Stand-by-Betrieb, verbraucht.

Danke für Eure Antworten / Meinungen
stefan

Hallöchen, liebe® Wissensbegierige®!

Zu dem Fall kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Mieter die Kosten für den Heizstrom komplett übernehmen muss. Diese Kosten müssen auf jeden Fall irgendwie erfasst und auf alle Mietparteien umgelegt werden. Jedoch fehlt mir die dazu notwendige Rechtskenntnis. Ich würde mich da mal beim Mieter- oder Verbraucherschutz erkundigen. In jedem Fall ist dies so nicht korrekt, denn der Mieter ist ja kein Wohltätigkeitsverein.

Gruß Fuhli.

Danke sehr! owT
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