Guten Tag, liebe Wissende 
Kurz und (hoffenlich) knapp:
Wenn in einer Mietwohnung auch der Heizkessel für das gesamte Haus untergebracht ist aber der Strom dafür vom Wohnungsanschluss des Mieters abgenommen wird: Kann der Mieter hier einen entsprechenden Betrag vom Vermieter zurückfordern?
Falls ja: Wie viele Jahre darf der Mieter „zurückrechnen“?
Im Mietvertrag steht dazu erst einmal gar nichts, die Nebenkostenabrechnung legt nur den Gasverbrauch der Heizung auf die anderen Parteien um und dem Mieter war nicht bewusst wie viel so eine Anlage, selbst im Stand-by-Betrieb, verbraucht.
Danke für Eure Antworten / Meinungen
stefan