Fragen betr. Nebenkostenabrechnug

Hallöle liebe Wissenden,

ich hätte da mal ein paar gezielte Fragen zur Nebenkostenabrechnung. FAQ und Suche hat mich nicht wirklich weitergebracht, was nicht bedeutet das ich nicht etwas überlesen haben könnte. [Zackralot, welch ein Deutsch :wink:]

Der Stromverbrauch einer Öl-Zentralheizung gehört doch sicherlich zu den Betriebskosten?

Werden diese ähnlich wie die Kosten des Öls nach Wärmemengenverbrauch umgelegt?

Die Kosten für neue Wärmemengenzähler (eingebaut im/am Hin- und Rücklaufhauptrohr jeder einzelnen WE, Haltbarkeit 3 Jahre) können auch auf den Mieter umgelegt werden?

Wenn ja, aufgeteilt in drei Jahre oder der ganze Betrag auf einmal?

Wenn ja, was ist mit der Anrechnung eines Wärmemengenzählers für eine temporär leerstehende Wohnung, werden dessen Kosten auf die Restmieter :wink: verteilt?

Wo wir gerade dabei sind, werden Kosten wie Versicherung und Grundsteuer im Verhältnis der Wohnflächen oder einfach nur durch die Anzahl der WE verteilt?

Auch dabei würde mich interessieren wie es mit der leerstehenden Wohnung aussieht!

Zurück zur Heizung, muss der Mieter ausser angemessenen Wartungsarbeiten auch Reparaturkosten tragen ?

So jetzt reichts aber :wink:

Viiiiiiiielen Dank für Eure Bemühungen

Guido

Hallo,

Der Stromverbrauch einer Öl-Zentralheizung gehört doch
sicherlich zu den Betriebskosten?

Ja.

Werden diese ähnlich wie die Kosten des Öls nach
Wärmemengenverbrauch umgelegt?

Ja.

Die Kosten für neue Wärmemengenzähler (eingebaut im/am Hin-
und Rücklaufhauptrohr jeder einzelnen WE, Haltbarkeit 3 Jahre)
können auch auf den Mieter umgelegt werden?

Nur die Miete, Wartung und der Betrieb des laufenden Jahres

Wenn ja, aufgeteilt in drei Jahre oder der ganze Betrag auf
einmal?

Nur die Miete, Wartung und der Betrieb des laufenden Jahres

Wenn ja, was ist mit der Anrechnung eines Wärmemengenzählers
für eine temporär leerstehende Wohnung, werden dessen Kosten
auf die Restmieter :wink: verteilt?

Nein, die Kosten werden der Wohnung und damit dem Nutzer / Besitzer zugeordnet.

Wo wir gerade dabei sind, werden Kosten wie Versicherung und
Grundsteuer im Verhältnis der Wohnflächen oder einfach nur
durch die Anzahl der WE verteilt?

nach Wohnfläche

Auch dabei würde mich interessieren wie es mit der
leerstehenden Wohnung aussieht!

siehe Regelung Heizkosten

Zurück zur Heizung, muss der Mieter ausser angemessenen
Wartungsarbeiten auch Reparaturkosten tragen ?

Wartung ja, Reparatur nein, wenn nichts anders im Mietvertrag vereinbart.

Christian

Hallo Christian,

danke für Deine prompten Antworten.

Eine Spezialität bleibt mir da noch:

Die Haltbarkeit des Wärmemengenzählers beläuft sich wie schon geschrieben auf 3 Jahre. Da kann man sich fast die Uhr nach stellen. Erstens läßt die Batterie dann nach und zweitens ist die Eichung nicht mehr gültig.

Ich verstehe Deine Antwort nun so:
Wenn dieser Wärmemengenzähler nun vom Vermieter neu gekauft wurde für zB 150€, setzt er diesen dann in jedem Jahr mit 50€ auf die Nebenkostenrechnung? Das wäre ja dann quasi die Miete für das laufende Jahr. Außerdem müßte der Mieter so nicht den Anteil eines eventuellen Nachmieters zahlen, der innerhalb dieser drei Jahre die Wohnung übernimmt.
Richtig?

Danke und Gruß

Guido

Hallo,

Ich verstehe Deine Antwort nun so:
Wenn dieser Wärmemengenzähler nun vom Vermieter neu gekauft
wurde für zB 150€, setzt er diesen dann in jedem Jahr mit 50€
auf die Nebenkostenrechnung? Das wäre ja dann quasi die Miete
für das laufende Jahr. Außerdem müßte der Mieter so nicht den
Anteil eines eventuellen Nachmieters zahlen, der innerhalb
dieser drei Jahre die Wohnung übernimmt.
Richtig?

Nein - der Vermieter muss die Kosten der Miete der Geräte nachweisen. Eine Splittung der Investitionskosten ist nicht zulässig, da es sich nicht um laufende Kosten der Wohnung handelt.

Christian

Nein - der Vermieter muss die Kosten der Miete der Geräte
nachweisen. Eine Splittung der Investitionskosten ist nicht
zulässig, da es sich nicht um laufende Kosten der Wohnung
handelt.

Hm, nicht so einfach für mich zu verstehen wie ich mir das gedacht habe, deshalb nochmal ne kurze Nachfrage:
D.h. also trotzdem der Vermieter die/den Zähler gekauft, fachmännisch installiert hat und die Abrechnung selbst erstellt, muß er sich bei einer entsprechenden Firma erkundigen, was die Miete dieser Teile jährlich kosten würde um diesen Betrag dann anrechnen zu können???

Guido

Hallo Guido,

wenn der Vermieter keine Rechnung über die Miete der Geräte hat, dann kann er auch keine Miete der Geräte weiterbrechnen. Alles andere ist hypthetisch.

Christian

Nebenkostenabrechnug
Hallo Christian,

ich möchte nicht damit nerven, trau mich trotzdem noch mal nachzuhaken, bin halt nicht vom Fach:

Wenn ich Deine Kommentare betr. der Wärmemengenzähler zusammenziehe weiß ich immer noch nicht zu welchem Schluss ich (im natürlich fiktiven Fall) kommen soll.

Wie im Startartikel angenommen, hat der VM also das Gerät für eine Wohnung zu 150€ gekauft. Du schreibst:
„Nur die Miete, Wartung und der Betrieb des laufenden Jahres“ können dem Mieter angerechnet werden.
Zum Schluss schreibst Du mir nochmals deutlich das lediglich eine tatsächlich vorhandene Miete von ihm weitergereicht werden kann.
Das alles würde für mich bedeuten das der VM auf den Kosten der Zähler hängen bleibt?

Mein Verständnisproblem liegt darin das meines Wissens nach zwar keine Neuanschaffungen weitergereicht werden dürfen, andererseits aber doch die Zähler der Verbrauchserfassung dienen und damit doch umlagefähig sind, analog einem gekauften Stromzähler der ebenfalls zur Erfassung von z.B. Gemeinschaftsstrom dient ? ? ?

Danke für Deine Geduld :wink:

Guido

Vorweg:
Die Eichfrist für Wärmemengenzähler beträgt 5 Jahre; i.d.R. sind die Batterien für 5+1 Jahr ausgelegt.

Werden die Geräte wegen Nacheichung ausgetauscht (das ist völlig normal so und kostet leider soviel wie die Erstanschaffung), dann spricht man nicht von Neuanschaffungskosten sondern von Kosten der Nacheichung.
Die Kosten der Nacheichung sind über den Eichzeitraum verteilt in der BK-Abrechnung zu berücksichtigen, auch wenn sie in einem Betrag gezahlt werden.

Also …
So Guido,

das Gerät kostet 150,- €. Diese Kosten kann man nicht umlegen.

Mietet man das Gerät für fünf Jahre zu je 30,- € pro Jahr, kann man dem Mieter 30,- € pro Jahr als Nebenkosten in Rechnung stellen.

Ausnahme [auch ich lerne dazu: Werden diese Zähler im Zuge einer Modernisierung eingebaut, so ist eine Umlage der Kosten [hier: die 150,- €] auf den Mieter im Zuge der Modernisierungsumlage zulässig.

Christian