gibt es sowas wie eine „Nebenkosten-Nachzahlungs-Obergrenze“ ? Ich weiß nämlich nicht so recht, was davon zu halten ist, wenn die Miete plus Nebenkosten zwar relativ exakt dem Mietspiegel entspricht, dann aber bei jeder Nebenkosten-Abrechnung einige hundert EURO Nachzahlung anfallen. Müssten nicht eventuell die Nebenkosten angepasst werden ?
Was anderes bleibt auch einem Hauseigentümer nicht übrig.
Oder er legt das Geld jeden Monat vorsichtshalber zur Seite
und freut sich über einen kleinen Zinsvorteil.
Es tut mir Leid, aber ich sehe leider nicht, was Du mir sagen möchtest…
Üblicherweise kennt man bei Unterschrift des Mietvertrages sämtliche Kosten und Nebenkosten, nicht aber die Nebenkosten-Nachzahlungen. Meine Frage war also nun, inwieweit es diesbezüglich Rechtsgrundlagen gibt.
Was anderes bleibt auch einem Hauseigentümer nicht übrig.
Oder er legt das Geld jeden Monat vorsichtshalber zur Seite
und freut sich über einen kleinen Zinsvorteil.
Diese Sorte Darlehen müsste vom Gesetzgeber verboten worden sein (Quelle: dunkle Erinnerung)
Üblicherweise kennt man bei Unterschrift des Mietvertrages
sämtliche Kosten und Nebenkosten, nicht aber die
Nebenkosten-Nachzahlungen. Meine Frage war also nun, inwieweit
es diesbezüglich Rechtsgrundlagen gibt.
Also der VM kann die Nebenkosten durchaus signifikant zu niedrig ansetzen : BGH Urteil VIII ZR 195/03
„Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluß, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten.“
Aber eine Obergenze für Nebenkosten Nachzahlungen gibt es m.W. nach in Form der Verjährung. Hier noch etwas evtl. interessantes: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/8/0,3672,2379944…
gibt es sowas wie eine „Nebenkosten-Nachzahlungs-Obergrenze“ ?
Nein !
Ich weiß nämlich nicht so recht, was davon zu halten ist, wenn
die Miete plus Nebenkosten zwar relativ exakt dem Mietspiegel
entspricht, dann aber bei jeder Nebenkosten-Abrechnung einige
hundert EURO Nachzahlung anfallen. Müssten nicht eventuell die
Nebenkosten angepasst werden ?
Die Höhe Nebenkosten können angepasst werden durch eine Erklärung des Vermieters. Der Mieter zahlt ja sowieso nur die Kosten, welcher der Vermieter in Vorauslage gegangen ist.
Das bedeutet, das die Höhe der Nebenksotzen durch den Mieter durchd en Verbrauch von Wasser, Heizung etc. beeinflusst wird.
Der Betriebskostenspiegel dient dazu einzelne Positionen zu vergleichen, aber bitte unter der Berücksichtigugn der verbrauchten Mengen.
Wenn Dir die Nachzahlung als Einmalzahlung zu hoch sind, dann vereinbare mit dem Vermieter eine höhere Abschlagszahlung.
die Miete plus Nebenkosten zwar relativ exakt dem Mietspiegel
entspricht, dann aber bei jeder Nebenkosten-Abrechnung einige
hundert EURO Nachzahlung anfallen. Müssten nicht eventuell die
Nebenkosten angepasst werden ?
vielleicht solltest Du nochmal genauer mit dem Mietspiegel vergleichen, wie es mit der Miete ohne Nebenkosten aussieht? Da die Nebenkosten individuell stark unterschiedlich sind, sollten die da eigentlich gar nicht berücksichtigt werden.
Gruß
Axel (ianal)
Üblicherweise kennt man bei Unterschrift des Mietvertrages
sämtliche Kosten und Nebenkosten, nicht aber die
Nebenkosten-Nachzahlungen.
Na, wie auch. Die Nebenkosten sind ja überwiegend verbrauchsabhängig. Einige werden durch die Stadt oder Kommunen festgelegt, wobei diese natürlich auch steigen können.
Insofern kann selbstverständlich nur die Art der NK, nicht aber deren exakte Höhe für jetzt und für alle Zeit festgelegt werden.
Evtl. waren die NK in der Vergangenheit ausreichend. Jetzt aber nicht mehr durch gestiegene Preise für Abwasser/Wasser, Müllabfuhr bla bla bla.
Da hilft nur eines: Mit dem VM in Verbindung setzen und besprechen, ob eine Erhöhung der NK-Vorauszahlung nicht in beiderseitigem Sinn ist und dies dann einvernehmlich festlegen.
Es wäre schön, wenn es eine Obergrenze für NK gäbe, aber es gibt sie nicht. Wenn die Abgaben an Städte und Kommunen usw. immer weiter steigen, werden wir auch immer höhere NK haben. Freu dich drauf, wie alle.
Letztens habe ich gelesen, dass früher ein Viertel der Warmmiete NK waren. Heute sind schon ein Drittel NK.
Üblicherweise kennt man bei Unterschrift des Mietvertrages
sämtliche Kosten und Nebenkosten, nicht aber die
Nebenkosten-Nachzahlungen.
Na, wie auch. Die Nebenkosten sind ja überwiegend
verbrauchsabhängig. Einige werden durch die Stadt oder
Kommunen festgelegt, wobei diese natürlich auch steigen
können.
Es geht NICHT um Wasser, Heizung, Strom, Gas-Nachzahlungen, sondern um reine Nebenkosten, die sicht NICHT schlagartig erhöht haben, sondern regelmäßig per Nebenkosten-Nachzahlung einkassiert werden: Hausmeister, Gartenpflege, Treppenreinigung, bla bla…
Insofern kann selbstverständlich nur die Art der NK, nicht
aber deren exakte Höhe für jetzt und für alle Zeit festgelegt
werden.
Evtl. waren die NK in der Vergangenheit ausreichend. Jetzt
aber nicht mehr durch gestiegene Preise für Abwasser/Wasser,
Müllabfuhr bla bla bla.
Da hilft nur eines: Mit dem VM in Verbindung setzen und
besprechen, ob eine Erhöhung der NK-Vorauszahlung nicht in
beiderseitigem Sinn ist und dies dann einvernehmlich
festlegen.
Es wäre schön, wenn es eine Obergrenze für NK gäbe, aber es
gibt sie nicht. Wenn die Abgaben an Städte und Kommunen usw.
immer weiter steigen, werden wir auch immer höhere NK haben.
Freu dich drauf, wie alle.
Obergrenze NK brauch ich gar nicht. Das kann ich ja sehen, und mir überlegen, ob ich’s zahlen will…
Letztens habe ich gelesen, dass früher ein Viertel der
Warmmiete NK waren. Heute sind schon ein Drittel NK.
Es geht NICHT um Wasser, Heizung, Strom, Gas-Nachzahlungen,
sondern um reine Nebenkosten, die sicht NICHT schlagartig
erhöht haben, sondern regelmäßig per Nebenkosten-Nachzahlung
einkassiert werden: Hausmeister, Gartenpflege,
Treppenreinigung, bla bla…
Zunächst einmal: Die meisten Menschen unterscheiden nicht zwischen Nebenkosten und Betriebskosten. Alles, was nicht reine Miete ist sind eben Nebenkosten. Aber okay, man kann diese Unterscheidung natürlich machen, so war deine Frage aber nicht formuliert.
Des weiteren: Was nicht im Mietvertrag unter NK vereinbart ist, kann nicht per Nachzahlung einkassiert werden. Stehen aber Hausmeister, Gartenpflege und Treppenreinigung drin, sind sie eben wieder als NK vereinbart.
In diesem Fall schützt das Gesetz den Mieter nur vor zu hohen Nebenkostenvorauszahlungen (!) nicht vor Nachzahlungen. Kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen gilt wieder:
Da hilft nur eines: Mit dem VM in Verbindung setzen und
besprechen, ob eine Erhöhung der NK-Vorauszahlung nicht in
beiderseitigem Sinn ist und dies dann einvernehmlich
festlegen.
Obergrenze NK brauch ich gar nicht. Das kann ich ja sehen, und
mir überlegen, ob ich’s zahlen will…
Äh, ist nicht der Titel deiner Frage: Obergrenze für NK-Nachzahlung? Es gibt übrigens auch Urteile, nach denen ein eklatanter Unterschied zwischen Vorauszahlung und Nachzahlung ebenfalls nicht statthaft ist (unter Umständen). Dies z.B., wenn bei Abschluss des Mietvertrages (ich überspitze jetzt mal) 5,- Euro/Monat NK-Vorauszahlung vereinbart wurde und die Nachforderung dann auf 4.500 Euro läuft. Insofern gibt es zwar keine Obergrenze aber schon Möglichkeiten Wildwuchs evtl. einzugrenzen.