Hallo,
um eine Sozialwohnung zu bekommen, muß man ja den sog. Sozialschein vorlegen.
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Ist dieser nur in dem jeweiligen Ort gültig, wo der ausgestellt wurde oder ist der auch orts- und bundesländerübergreifend gültig?
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Kann man in verschiedenen Orten zur selben Zeit Sozialscheine bekommen, um so z.B. in zwei Städten zugleich auf Sozialwohnungssuche gehen zu können?
Danke für Infos!
Rüdiger