Reinigungsarbeiten in der Wohnung

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jan 2006

Hallo,

ich habe einmal mehr eine Frage, deren Antwort mich brennend interessieren würde:

Ein Mieter verlässt eine Wohnung, bei der keine Kaution hinterlegt wurde. Der Vermieter beanstandet nun bei Wohnungsübergabe die "Reinlichkeit" der zu verlassenden Wohnung. Hierbei handelt es sich nur um die "Reinlichkeit" in der Küche und sonst in keinem Raum. Unabhängig davon, ob das nun berechtigt ist/war oder nicht, wird vom Vermieter sowohl Zeitaufwand, wie auch stündlicher Preis genannt. Ebenfalls würde gesagt worden sein, dass man für diese Arbeit eine Privatperson zum säubern bestellen würde, damit die Kosten noch billiger ausfallen.

Angenommen der Mieter bekommt dann eine Rechnung, die nicht nur den Zeitaufwand, sondern ebenfalls den genannten Stundenlohn übersteigt, da eine Reinigungsfirma beauftragt wurde und nicht, wie abgesprochen, eine Privatperson: Ist der Mieter dann trotzdem verpflichtet die gesamte Rechnung zu übernehmen? Auch wenn der Auftrag unter ganz anderen Bestimmungen erteilt wurde?

Was wäre, wenn der Vermieter sich ebenfalls auch, bei der Auftragserteilung, dazu verpflichtet hätte, eine genaue Auflistung der gereinigten Räume und Anlagen aufzulisten, dies aber nicht tut?

Dürfte die Rechnung angezweifelt werden? Wenn ja, wie könnte der Mieter vorgehen und was sind seine Rechte?

Wie immer ein "Danke" im voraus.

Grüße...

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Reinigungsarbeiten in der Wohnung

    Hallo,

    ich habe einmal mehr eine Frage, deren Antwort mich brennend
    interessieren würde:

    Ein Mieter verlässt eine Wohnung, bei der keine Kaution
    hinterlegt wurde. Der Vermieter beanstandet nun bei
    Wohnungsübergabe die "Reinlichkeit" der zu verlassenden
    Wohnung. Hierbei handelt es sich nur um die "Reinlichkeit" in
    der Küche und sonst in keinem Raum.
    Was ist denn vereinbart im Mietvertrag? Üblicherweise "besenrein". Eine gefegte verkleckerte Küche würde diesem Anspruch bereits genügen, sofern nicht Milch u.ä. im Cerankochfeld eingebrannt sind (was in diesem Fall ein Schaden wäre und kein Reinlichkeitsproblem).

    Wolfgang D.

  2. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Reinigungsarbeiten in der Wohnung

    Hi,

    normalerweise muss der VM zunächst dem Mieter die Gelegenheit geben, selbst die Mängel zu beseitigen. Gerade bei der "Reinlichkeit" sollte hier doch davon ausgegangen werden, dass das kein Problem für einen halbwegs gesunden Mieter darstellen wird.

    Warum aber direkt ein Reinigungsdienst bestellt wird...

    Nun ist das Kind aber in diesem Beispiel schon ins Reinigungswasser geplumst. Soweit ich weiss, gibt es aber auch Anhaltspunkte wie solche Leistungen berechnet werden, die ich allerdings nicht kenne.

    Entweder kann hier jemand weiterhelfen, oder man sollte sich a) im Netz schlau machen oder b) beim Mieterschutzbund.

    Gruß
    Nita

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