Reinigungsarbeiten in der Wohnung
Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jan 2006
Hallo,
ich habe einmal mehr eine Frage, deren Antwort mich brennend interessieren würde:
Ein Mieter verlässt eine Wohnung, bei der keine Kaution hinterlegt wurde. Der Vermieter beanstandet nun bei Wohnungsübergabe die "Reinlichkeit" der zu verlassenden Wohnung. Hierbei handelt es sich nur um die "Reinlichkeit" in der Küche und sonst in keinem Raum. Unabhängig davon, ob das nun berechtigt ist/war oder nicht, wird vom Vermieter sowohl Zeitaufwand, wie auch stündlicher Preis genannt. Ebenfalls würde gesagt worden sein, dass man für diese Arbeit eine Privatperson zum säubern bestellen würde, damit die Kosten noch billiger ausfallen.
Angenommen der Mieter bekommt dann eine Rechnung, die nicht nur den Zeitaufwand, sondern ebenfalls den genannten Stundenlohn übersteigt, da eine Reinigungsfirma beauftragt wurde und nicht, wie abgesprochen, eine Privatperson: Ist der Mieter dann trotzdem verpflichtet die gesamte Rechnung zu übernehmen? Auch wenn der Auftrag unter ganz anderen Bestimmungen erteilt wurde?
Was wäre, wenn der Vermieter sich ebenfalls auch, bei der Auftragserteilung, dazu verpflichtet hätte, eine genaue Auflistung der gereinigten Räume und Anlagen aufzulisten, dies aber nicht tut?
Dürfte die Rechnung angezweifelt werden? Wenn ja, wie könnte der Mieter vorgehen und was sind seine Rechte?
Wie immer ein "Danke" im voraus.
Grüße...
