Wohnberechtigungsschein: ortsgebunden?
Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jan 2006
Hallo,
um eine Sozialwohnung zu bekommen, muß man ja den sog. Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen.
1) Ist dieser nur in dem jeweiligen Ort gültig, wo der ausgestellt wurde, oder ist der auch orts- und bundesländerübergreifend gültig?
2) Kann man in verschiedenen Orten zur selben Zeit Wohnberechtigungsscheine bekommen, um so z.B. in zwei Städten zugleich auf Sozialwohnungssuche gehen zu können?
Danke für Infos!
Rüdiger
