Hallo,
folgender fiktiver Fall:
schriftlicher Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer, zeitlich begrenzt, insgesamt sagen wir auf ein Jahr (also länger). Folgende Klausel: Der Mietvertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Welche Kündigungsfrist seitens des Mieters gilt hier? Drei Monate oder 14 Tage zur Mitte des Monats, so dass diese bis Ende des Monats gültig ist? Oder kann er gar nicht raus und muss bis zum Ende der Frist drinbleiben?
Folgende Abwandlung:
a) Der Vermieter wohnt in der selben Wohnung.
b) Der Vermieter wohnt nicht in der selben Wohnung.
Beste Grüße
Andreas
Hallo,
er einen Mietvertrag abschliesst mit der Massgabe, dass vor Ablauf einer bestinmmten Frist nicht gekündigt werden kann, kann entweder mit einer dreimonatigen Frist auf den vereinbarten Termin hin kündigen oder erst nach Ablauf dieser Frist.
folgender fiktiver Fall:
schriftlicher Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer, zeitlich
begrenzt, insgesamt sagen wir auf ein Jahr (also länger).
Folgende Klausel: Der Mietvertrag kann nicht vorzeitig
gekündigt werden.
Dieser Hinweis im Mietvertrag setzt eine wirksame Vereinbarung voraus, die sich nicht auf ein Zeitmietverhältnis begründet, sondern auf ein Mietverhältnis mit unbestimmter Dauer.
Welche Kündigungsfrist seitens des Mieters gilt hier?
Drei Monate oder 14 Tage zur Mitte des Monats, so dass diese
bis Ende des Monats gültig ist? Oder kann er gar nicht raus
und muss bis zum Ende der Frist drinbleiben?
Folgende Abwandlung:
a) Der Vermieter wohnt in der selben Wohnung.
b) Der Vermieter wohnt nicht in der selben Wohnung.
Spielt bei dem obigen ( wenn wirksam ) Text keine Rolle.
Gruss Günter
Beste Grüße
Andreas