Fall 1:
Nehmen wir an, Person A zieht um in eine neue Wohnung. In der alten Wohnung hat Person A 2 Jahre gewohnt (die Wohnung war neu renoviert). Muss Person A die Wohnung beim Verlassen renovieren und was erwartet Person A in der neuen Wohnung. Es wäre ja nicht fair, beide Wohungen renovieren zu müssen. Wie sind die gesetzlichen Regelungen bei Ein- und Auszug?
Fall 2
Person B wohnt auch 2 Jahre in seiner Wohung. Diese Wohnung war jedoch nicht renoviert, sondern wurde von Person B beim Einzug gestrichen. Wie ist die Lage hier (Vergleich: Fall 1) und welche Regelungen gelten hinsichtlich von Ausbesserungen (Dübel, etc.)?
wenn ein Mietvertrag besteht richtet sich die Erledigung der Schönheitsreparaturen nach dem Mietvertrag. Die Frage geht von einer Vielzahl von Möglichkeiten der vertraglichen Vereinbarung aus. Eine Antwort würde den Rahmen - wollte man alle Möglichkeiten abhandeln - dieses Brettes weit überschreiten.
Gruss Günter
Fall 1:
Nehmen wir an, Person A zieht um in eine neue Wohnung. In der
alten Wohnung hat Person A 2 Jahre gewohnt (die Wohnung war
neu renoviert). Muss Person A die Wohnung beim Verlassen
renovieren und was erwartet Person A in der neuen Wohnung. Es
wäre ja nicht fair, beide Wohungen renovieren zu müssen. Wie
sind die gesetzlichen Regelungen bei Ein- und Auszug?
Fall 2
Person B wohnt auch 2 Jahre in seiner Wohung. Diese Wohnung
war jedoch nicht renoviert, sondern wurde von Person B beim
Einzug gestrichen. Wie ist die Lage hier (Vergleich: Fall 1)
und welche Regelungen gelten hinsichtlich von Ausbesserungen
(Dübel, etc.)?
die richtige Antwort hat Günter schon gegeben. Mietvertrag durchlesen, alles andere wäre für uns hier Kristallkugelgucken.
Aber:
Es
wäre ja nicht fair, beide Wohungen renovieren zu müssen.
Was heisst hier „wäre nicht fair“? Wenn beide Mietverträge dieses Szenario vorschreiben, liegt es an demjenigen selbst, wenn er sie unterschrieben hat und ist absolut korrekt. Da muss man sich an die eigene Nase fassen und es künftig besser machen oder den Brocken schlucken.