Hallo,
so ein Blödsinn habe ich selten gehört.
Hallo,
die Ursache kann daran liegen, dass die Stromkosten der
Heizungsanlage nicht über die heizung umgelegt werden. Es ist
auch möglich, soweit Bewegungsmelder vorhanden sind, dass
diese so eingestellt sind, dass jede geringe Bewegung bereits
Beleuchtung auslöst. Oder aberes können auch Kellerräume
angeschlossen sein oder gar Gemeinschaftsräume.
Gruss Günter
Schon mal darüber nachgedacht?
Sie wohnt in einen 6-Partein-Haus, wundert sich über
Flurstromkosten 1100EUR/Jahr,
ist bekannt
Also reden wir hier wohl über Allgemeinstrom der natürlich
umlagefähig ist.
das ist Deine Auslegung. Ob nur Allgemeinstrom hier abgerechnet wird ist nicht bekannt. Irrtümlich wird von vielen Vermietern auch der Heizunsgstrom als Allgemeinstrom betrachtet und - auch wenn dies falsch ist - über den Allgemeinstrom abgerechnet. Wenn man dahe rdie genauen Fakten und Umstände nicht kennt, muss man auf diese Möglichekeit - vor allem bei den hohen Kosten - hinweisne. Alles andere ist sträflicher Leichtsinn.
Nehme ich allerdings diese 1100€ X 6 = 6600 € für ein
6-Partein-Haus
sollte jedem blinden auffallen das hier was nicht stimmen
kann.
hier sind es wohl 1100 € für das Haus und nicht für jede Partei. Daher muss es keine (Groß) Blinden geben.
Folglich sollte man mal bei den anderen 5-Mietern nachfragen
welche Kosten bei diesen ausgeführt werden!
ist doch aus der Geamtrechnung zu erkennen. Eine Abrehcnugn enthält - zum besseren Vertsändnis 1. die Art der Leistung ( hier Allgemeinstrom) , die Menge der Leistung hier xx-kWh) , den Gesamtpreis der Leistung hier 1100 €, die Umlagefaktoren der Gesamtwohnfläche ( in qm ) und die Einzelfakten ( Wohnfläche ) der Wohnung und den aus diesen Positionen berechneten Anteil ( hier € ).
Gegenbeispiel wohne in einem Haus mit 130 Wohneinheiten und
hier beträgt der Einzelanteil noch keine 10% von was hier
ausgegangen wird.
Bsp.: 2, 9-Fam.-Haus aktuell Allgemeinstom + Heizungsanlage +
Dauerlicht der Aussenbeleuchtung von 19.oo Uhr bis ca. 7.oo
Uhr
lagen für 2005 unter 1000€.
wie alt ist Deine Anlage und wie alt ist die Anlage des Fragestellers.
Allein der Einzelbetrag von 1100€ für Allgemeinstrom mit allem
Drum und Dran
kann in einem 6-Fam.-Haus gar nicht anfallen.
falsch, kann jederzeit bei entsprechender veralteter Heizung anfallen.
Die Kosten sind überhaupt nicht nachvollziehbar und sollten
daher eingehend geprüft werden.
Hier liegt eher der Verdacht nahe das hier Fremdbereicherung
durch unzulässige
Stromabnahme über die Allgemeine Stromversorgung vorliegt.
Straftaten sollte man nur unterstellen, wenn konkrete Hinweise vorliegen. Die Frage lässt diesen Schluss weder zu noch rechtfertigt dies eien Antwort.
Gruss Günter - prüft Betriebskostenabrechnungen für eine Kanzlei und für einen Mieterverein sowie auch für Vermieter. Erstellt selbst in einigen Fällen Betriebskostenabrechnungen für Vermieter.