Hohe Flurstromkosten ?

Hallo alle zusammen !

Meine Mutter hat die Nebenkostenabrechnung bekommen, und wie jedes Jahr
wundert Sie sich über die hohen Flurstromkosten (1100EUR/Jahr).
Sie wohnt in einen 6-Partein-Haus. Kann es sein, daß da jemand schon seit Jahren was abzweigt, oder sind die Kosten normal?

Über Infos wäre ich dankbar.

Gruß

Roberto

Hallo alle zusammen !

hallo Roberto,

jedes Jahr wundert Sie sich über die hohen Flurstromkosten
(1100EUR/Jahr).
Sie wohnt in einen 6-Partein-Haus. Kann es sein, daß da jemand
schon seit Jahren was abzweigt, oder sind die Kosten normal?

ich kenne ein 8-Parteien-Haus, da kostet der Flurstrom incl. Keller pro Jahr ca. 220 €.

Über Infos wäre ich dankbar.

Deine Mutter soll unbedingt mal wöchentlich immer an dem selben Wochentag den Zähler ablesen und den Wert notieren! Wenn dann deutlich über 40 kWh pro Woche verbraucht werden, sollte die Angelegenheit mal genauer untersucht werden!

Gruß

Roberto

Gruß
Pat

Hallo,

die Ursache kann daran liegen, dass die Stromkosten der Heizungsanlage nicht über die heizung umgelegt werden. Es ist auch möglich, soweit Bewegungsmelder vorhanden sind, dass diese so eingestellt sind, dass jede geringe Bewegung bereits Beleuchtung auslöst. Oder aberes können auch Kellerräume angeschlossen sein oder gar Gemeinschaftsräume.

Gruss Günter

Meine Mutter hat die Nebenkostenabrechnung bekommen, und wie
jedes Jahr
wundert Sie sich über die hohen Flurstromkosten
(1100EUR/Jahr).
Sie wohnt in einen 6-Partein-Haus. Kann es sein, daß da jemand
schon seit Jahren was abzweigt, oder sind die Kosten normal?

Über Infos wäre ich dankbar.

Gruß

Roberto

Hallo!

Welche und wie viele Lampen befinden sich denn im Flur? Es müssten schon recht viele sein. Beispiel: es sind 5 Lampen mit 60 W Glühbirnen installiert. Pro Tag brennen die Lampen 5 Stunden, was schon extrem hoch gegriffen ist. Das macht 5 * 60 * 5 * 365 Tage / 1000 = 547,5 KWh. Bei einem Strompreis von 0,20 € pro KWh also ca. 110 € pro Jahr. Sollte ich mich verrechnet haben, sagt bescheid, aber auf 1100 € dürfte man auf keinen Fall kommen. Entweder der Sachbearbeiter hat eine Kommastelle verrückt, oder es gibt tatsächlich zusätzliche Verbraucher. Theoretisch könnten ja auch andere Anlagen, wie zum Beispiel gemeinschaftliche Waschmaschinen in diese Abrechnung fallen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn es wirklich nur um den Flurstrom geht, könnte man diesen Betrag doch wohl als Anscheinsbeweis geltend machen, dass da etwas nicht stimmt.

Viele Grüße,

Axel

Blödsinn

Hallo,

so ein Blödsinn habe ich selten gehört.

Hallo,

die Ursache kann daran liegen, dass die Stromkosten der Heizungsanlage nicht über die heizung umgelegt werden. Es ist auch möglich, soweit Bewegungsmelder vorhanden sind, dass diese so eingestellt sind, dass jede geringe Bewegung bereits Beleuchtung auslöst. Oder aberes können auch Kellerräume angeschlossen sein oder gar Gemeinschaftsräume.

Gruss Günter

Schon mal darüber nachgedacht?

Sie wohnt in einen 6-Partein-Haus, wundert sich über Flurstromkosten 1100EUR/Jahr,

Also reden wir hier wohl über Allgemeinstrom der natürlich umlagefähig ist.

Nehme ich allerdings diese 1100€ X 6 = 6600 € für ein 6-Partein-Haus
sollte jedem blinden auffallen das hier was nicht stimmen kann.

Folglich sollte man mal bei den anderen 5-Mietern nachfragen welche Kosten bei diesen ausgeführt werden!

Gegenbeispiel wohne in einem Haus mit 130 Wohneinheiten und hier beträgt der Einzelanteil noch keine 10% von was hier ausgegangen wird.

Bsp.: 2, 9-Fam.-Haus aktuell Allgemeinstom + Heizungsanlage +
Dauerlicht der Aussenbeleuchtung von 19.oo Uhr bis ca. 7.oo Uhr
lagen für 2005 unter 1000€.

Allein der Einzelbetrag von 1100€ für Allgemeinstrom mit allem Drum und Dran
kann in einem 6-Fam.-Haus gar nicht anfallen.

Die Kosten sind überhaupt nicht nachvollziehbar und sollten daher eingehend geprüft werden.
Hier liegt eher der Verdacht nahe das hier Fremdbereicherung durch unzulässige
Stromabnahme über die Allgemeine Stromversorgung vorliegt.

Gruß

so ein Blödsinn habe ich selten gehört.

Schon mal darüber nachgedacht?

Sie wohnt in einen 6-Partein-Haus, wundert sich über
Flurstromkosten 1100EUR/Jahr,

Nehme ich allerdings diese 1100€ X 6 = 6600 € für ein
6-Partein-Haus
sollte jedem blinden auffallen das hier was nicht stimmen
kann.

Hallo Pumuckel
ich kann dem Ursprungsposting nicht entnehmen, dass es sich um anteilige Flurstromkosten handelt.
Mit den Worten Blödsinn und Blind solltest du vorsichtiger umgehen. Sie könnten auf dich zurück fallen.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

danke für den Rüffel, wobei sich deswegen an meiner Meinung nichts ändert, lasse mich aber gerne belehren.

Halten wir fest: >die Nebenkostenabrechnung bekommen, und wie jedes Jahr
wundert Sie sich über die hohen Flurstromkosten. 1100EUR/Jahr

Hallo,
wäre es denkbar, daß neben dem Flur auch der Keller über diesen Zähler läuft? Und daß dort neben dem Licht auch Kühltruhen der Mieter mit dranhängen? Das darf eigentlich nicht sein, sollte man mal prüfen.
Gruß
Axel

in der Praxis erlebt man eben nicht, dass der Flurstrom nur Strom für das Treppenhaus und angrenzende Bereiche enthält, sondern durchaus werden in einer Vielzahl der Abrechnungen die Kosten der Stromversorgung für Heizungen auch über diese Position abgerechnet. Zudem sind Kosten mit einem Bewegungsmelder erheblich höher als ohne.

danke für den Rüffel, wobei sich deswegen an meiner Meinung
nichts ändert, lasse mich aber gerne belehren.

Halten wir fest: >die Nebenkostenabrechnung bekommen, und
wie jedes Jahr
wundert Sie sich über die hohen Flurstromkosten.
1100EUR/Jahr

Hallo,

so ein Blödsinn habe ich selten gehört.

Hallo,

die Ursache kann daran liegen, dass die Stromkosten der
Heizungsanlage nicht über die heizung umgelegt werden. Es ist
auch möglich, soweit Bewegungsmelder vorhanden sind, dass
diese so eingestellt sind, dass jede geringe Bewegung bereits
Beleuchtung auslöst. Oder aberes können auch Kellerräume
angeschlossen sein oder gar Gemeinschaftsräume.

Gruss Günter

Schon mal darüber nachgedacht?

Sie wohnt in einen 6-Partein-Haus, wundert sich über
Flurstromkosten 1100EUR/Jahr,

ist bekannt

Also reden wir hier wohl über Allgemeinstrom der natürlich
umlagefähig ist.

das ist Deine Auslegung. Ob nur Allgemeinstrom hier abgerechnet wird ist nicht bekannt. Irrtümlich wird von vielen Vermietern auch der Heizunsgstrom als Allgemeinstrom betrachtet und - auch wenn dies falsch ist - über den Allgemeinstrom abgerechnet. Wenn man dahe rdie genauen Fakten und Umstände nicht kennt, muss man auf diese Möglichekeit - vor allem bei den hohen Kosten - hinweisne. Alles andere ist sträflicher Leichtsinn.

Nehme ich allerdings diese 1100€ X 6 = 6600 € für ein
6-Partein-Haus
sollte jedem blinden auffallen das hier was nicht stimmen
kann.

hier sind es wohl 1100 € für das Haus und nicht für jede Partei. Daher muss es keine (Groß) Blinden geben.

Folglich sollte man mal bei den anderen 5-Mietern nachfragen
welche Kosten bei diesen ausgeführt werden!

ist doch aus der Geamtrechnung zu erkennen. Eine Abrehcnugn enthält - zum besseren Vertsändnis 1. die Art der Leistung ( hier Allgemeinstrom) , die Menge der Leistung hier xx-kWh) , den Gesamtpreis der Leistung hier 1100 €, die Umlagefaktoren der Gesamtwohnfläche ( in qm ) und die Einzelfakten ( Wohnfläche ) der Wohnung und den aus diesen Positionen berechneten Anteil ( hier € ).

Gegenbeispiel wohne in einem Haus mit 130 Wohneinheiten und
hier beträgt der Einzelanteil noch keine 10% von was hier
ausgegangen wird.

Bsp.: 2, 9-Fam.-Haus aktuell Allgemeinstom + Heizungsanlage +
Dauerlicht der Aussenbeleuchtung von 19.oo Uhr bis ca. 7.oo
Uhr
lagen für 2005 unter 1000€.

wie alt ist Deine Anlage und wie alt ist die Anlage des Fragestellers.

Allein der Einzelbetrag von 1100€ für Allgemeinstrom mit allem
Drum und Dran
kann in einem 6-Fam.-Haus gar nicht anfallen.

falsch, kann jederzeit bei entsprechender veralteter Heizung anfallen.

Die Kosten sind überhaupt nicht nachvollziehbar und sollten
daher eingehend geprüft werden.
Hier liegt eher der Verdacht nahe das hier Fremdbereicherung
durch unzulässige
Stromabnahme über die Allgemeine Stromversorgung vorliegt.

Straftaten sollte man nur unterstellen, wenn konkrete Hinweise vorliegen. Die Frage lässt diesen Schluss weder zu noch rechtfertigt dies eien Antwort.

Gruss Günter - prüft Betriebskostenabrechnungen für eine Kanzlei und für einen Mieterverein sowie auch für Vermieter. Erstellt selbst in einigen Fällen Betriebskostenabrechnungen für Vermieter.