Wie bitte ist es zu verstehen, wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug „besenrein“ zu übergeben ist? Und wenn man selbst die Wohnung in nicht renoviertem Zustand übernommen hat, die Renovierung dann selbst gemacht hat: Muss man dann auch Dübel entfernen und die Dübellöcher zuschmieren? Kommt doch eh mit dem neuen Mieter eine Renovierungskolonne rein!
Wer hat hier einen Rat?
Herzlichen Dank im voraus,
Golden Luzie
Hallo Luzie,
Wie bitte ist es zu verstehen, wenn im Mietvertrag steht, dass
die Wohnung bei Auszug „besenrein“ zu übergeben ist?
So sauber wie es mit dem Besen halt geht. Es sollten keine Schutthafen mehr in der wohnung sein, aber vom Boden essen musst du nicht können …
Und wenn
man selbst die Wohnung in nicht renoviertem Zustand übernommen
hat, die Renovierung dann selbst gemacht hat: Muss man dann
auch Dübel entfernen und die Dübellöcher zuschmieren? Kommt
doch eh mit dem neuen Mieter eine Renovierungskolonne rein!
Steht dazu etwas im Mietvertrag ??
MfG Peter(TOO)
Hallo Luzie,
„besenrein“ heisst leergeräumt und rausgefegt (bzw. bei Teppichboden staubgesaugt). Renovierungsarbeiten wie streichen, Dübellöcher schließen etc. müssen nicht gemacht werden.
Allerdings sollte fairnesshalber auch das Bad und die Küche in einem einigermaßen appetitlichen Zustand sein. Blitzblank ist nicht unbedingt notwendig, jedoch sollten aus dem Waschbecken die Zahnpastareste und die Haare schon entfernt und die Toilette in benutzbarem Zustand sein.
Grüße von
Tinchen
Hallo Luzie,
Morgen, Tinchen!
„besenrein“ heisst leergeräumt und rausgefegt (bzw. bei
Teppichboden staubgesaugt). Renovierungsarbeiten wie
streichen, Dübellöcher schließen etc. müssen nicht gemacht
werden.
Siehste, DAS war mir eben nicht so klar, die Sache mit den Dübellöchern…
Allerdings sollte fairnesshalber auch das Bad und die Küche in
einem einigermaßen appetitlichen Zustand sein. Blitzblank ist
nicht unbedingt notwendig, jedoch sollten aus dem Waschbecken
die Zahnpastareste und die Haare schon entfernt und die
Toilette in benutzbarem Zustand sein.
Logisch putze ich dann noch „grob“ durch und entferne derartige Dinge bzw. putz noch mal schnell durch das Klo!
Aber hab Dank für Deine Antwort! Hat mir geholfen!
Grüße von
Grüße auch von mir, hab einen guten Tag!
Tinchen
Luzie
Hallo Luzie,
Guten Morgen, Peter,
Wie bitte ist es zu verstehen, wenn im Mietvertrag steht, dass
die Wohnung bei Auszug „besenrein“ zu übergeben ist?
So sauber wie es mit dem Besen halt geht. Es sollten keine
Schutthafen mehr in der wohnung sein, aber vom Boden essen
musst du nicht können …
Na, dass man nicht vom Boden essen sollte, wissen wir doch alle! *grins*. Neee, aber ernsthaft: „Grob“ durchgefegt sollte die Wohnung wohl sein, und Bad und Küche einigermassen „sauber“.
Und wenn
man selbst die Wohnung in nicht renoviertem Zustand übernommen
hat, die Renovierung dann selbst gemacht hat: Muss man dann
auch Dübel entfernen und die Dübellöcher zuschmieren? Kommt
doch eh mit dem neuen Mieter eine Renovierungskolonne rein!
Steht dazu etwas im Mietvertrag ??
Neee, im Mietvertag steht das mit dem „besenrein“ und dass die Renovierung der Wohnung dem Mieter obliegt. Also war es damals MEINE Sache, die Wohnung zu renovieren, und wird nun die Angelegenheit des Nachmieters sein. Aber die Frage mit den Dübellöchern steht noch… Obwohl ICH damals auch Dübel vom Vormieter aus der Wand gerissen und die Löcher dann verputzt habe…
MfG Peter(TOO)
Gruß auch an Dich,
Luzie