'Altschäden' bei Fussboden

Hallo!

Folgendes Szenario: Pärchen A bezieht eine Wohnung. Es ist kein Fussbodenbelag verlegt, da das Pärchen das selber machen will. Soweit, sogut. Doch nach nem Vierteljahr stellt sich nun heraus, dass der Vormieter seine Auslegware vermutlich angenagelt hatte. Im Wortsinn. Vor Verlegung des PVC-Belages wurde zwar nach Nägeln Ausschau gehalten u auch viele entfernt, aber es wurden eben nicht alle erwischt. Die paar übersehenen Nägel gucken nun durch. Kann der Vermieter nun dafür haftbar gemacht werden? Weil er z.B. die Wohnung so gar nicht hätte abnehmen dürfen? Oder ist das Pärchen selber schuld, da es nicht mit nem Metalldetektor auf Nägel kontrolliert hat? Der Boden besteht aus grauen „Papp-Platten“, auf denen die Nägel sehr schlecht zu sehen waren. Sie konnten nur mittels selbstgebautem Schaber lokalisiert u dann mit ner Zange entfernt werden.

fragt

Mutschy

Hallo,

Folgendes Szenario: Pärchen A bezieht eine Wohnung. Es ist
kein Fussbodenbelag verlegt, da das Pärchen das selber machen
will.

Der Vermieter verlegt also auf Wunsch des Mieters keinen Boden.

Soweit, sogut. Doch nach nem Vierteljahr stellt sich nun
heraus, dass der Vormieter seine Auslegware vermutlich
angenagelt hatte. Im Wortsinn. Vor Verlegung des PVC-Belages
wurde zwar nach Nägeln Ausschau gehalten u auch viele
entfernt, aber es wurden eben nicht alle erwischt.

Den Mietern war also bewusst, dass Nägel vorhanden sind.

Die paar
übersehenen Nägel gucken nun durch. Kann der Vermieter nun
dafür haftbar gemacht werden?

Wieso das denn?

Weil er z.B. die Wohnung so gar
nicht hätte abnehmen dürfen?

Der Vermieter darf die Wohnung in jedem beliebigen Zustand abnehmen. Es ist sein Problem, wenn er dem Vormieter eine abgewrackte Wohnung durchgehen lässt. Ursprünglich hatte er ja wohl vor, selber einen Boden zu verlegen. Da hat er es dann wohl in Kauf genommen, die Nägel zu entfernen.

Oder ist das Pärchen selber
schuld, da es nicht mit nem Metalldetektor auf Nägel
kontrolliert hat? Der Boden besteht aus grauen „Papp-Platten“,
auf denen die Nägel sehr schlecht zu sehen waren. Sie konnten
nur mittels selbstgebautem Schaber lokalisiert u dann mit ner
Zange entfernt werden.

Da haben wir doch die Lösung. Bei entsprechender Sorgfalt (gemieteter Metalldetektor) wäre das Problem erst gar nicht aufgekommen. Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass hier bei der Vorbereitung des Bodens gepfuscht wurde. Wenn man selbst Hand anlegt, sollte man es eben auch richtig machen. Dem Vermieter wäre das IMHO nur anzulasten, wenn er selber den Boden verlegt hätte bzw verlegen lassen hätte.

Gruß, Niels

Danke u * dafür
Hallo, Niels!

Sinngemääs war genau das, was du geschrieben hast, auch meine Meinung. Aber da ich mir nich 100%sicher war, dachte ich mir: „schreibste´s mal bei w-w-w ein Posting, mal sehen, was dabei rumkommt“ :o)

Das ist übrigens ein fiktives Szenario eines befreundeten Pärchens gewesen :o) Ich selber hab die Probleme gottseidank nicht.

So, wieder mal recht gehabt *freu*

Gruss u * dafür!

Mutschy