Hallo an alle Wissenden!
Wer kann zu folgender Sachlage weiterhelfen?
Ein Mieter (M)hat noch einen Mietrückstand einer vollen Monatsmiete aus 2004. Vermieter (V)hat davon erst durch die von ihm vorgenommene Nebenkostenabrechnung 2004 erfahren, da die Verwaltung vorher durch eine Hausverwaltung getätigt wurde und diese das wohl nicht registriert hatten. V hat daraufhin eine Mahnung an M geschickt, dieser hat nicht reagiert seit mehereren Monaten. Die Miete von M ging in 2004 auch mehrmals mit erheblichem Verzug ein. In 2005 ebenfalls einmal, so dass V eine Abtretungserklärung beim Amt erwirkt hat
Das Amt zahlt die Miete nun zu zwei Drittel seit Nov.
Für den Rest ( großer Teil NK, kleiner Teil Miete)muß M aufkommen. Dieser zahlt den Betrag jedoch monatlich erst Mitte des Monats statt zum 3. jeden Monats, wie im Mietvertrag vereinbart, also wieder ständig unpünktlich.
V hat wegen der ausstehenden Miete nun Abmahnung versandt mit Androhung rechtlicher Schritte und Setzung einer letzten Zahlungsfrist.
Und nun die eigentliche Frage: Falls M trotzdem nicht zahlt (ist anzunehmen, da M vom Amt lebt und auch noch NK-Nachforderungen ausstehen), kann V dann auch in Hinsicht der ständig unpünktlichen Miete (auch wenn diese seit Nov. nur ein Drittel des Gesamtmietbetrages ausmacht, denn das Amt zahlt pünktlich)dem M vorsorglich fristgerecht kündigen und nebenbei natürlich die offene Forderung einklagen?
Vielen Dank schon mal an Alle, die V bei dieser Problematik weiterhelfen könne, ist wirklich dringend, da V mit im Haus wohnt und diese Fakten nun nach jahrelangem Ärgernis mit M in jeglicher Hinsicht vielleicht endlich mal einen handfesten Grund zur Kündigung liefern (Hoffentlich, dann könnte V mal wieder ruhig schlafen!!!)
Hallo,
Dein Ansinnen hinkt. Du möchtest den Mieter loswerden, und suchst nach der Nadel im Heuhaufen hierzu
Verspätete Mietzahlungen sind kein Kündigungsgrund, es sei denn das Mietkonto weist einen saldierten Betrag von zwei Monatsmieten auf.
Du bekommst zwei Drittel der Miete und BK vom Amt. Na ja dann kannst Du auf ein Drittel den Zins für rund drei Wochen Verzug berechnen. Das sind Cent-Beträge !
Suche eine anderen Weg um mit diesen Mieter den Mietvertrag ordentlich zu beenden. Solche waghalsigen Konstruktionsversuche wie Du sie in Planung hast, gehen meistens in die Hose.
Christian
Hallo Christian,
als waghalsige Konstruktionsversuche würde ich das nicht bezeichnen. Die Mieter schulden trotz Mahnung (darauf erfolgte bisher nicht mal eine Reaktion) immer noch eine Monatsmiete. Es ist allein schon als Vertrauensmißbrauch zu werten (und diese Palette reicht von A-Z, betrifft weitergehend nicht nur Mietzahlungen), wenn man einfach mal versucht, seine Miete nicht zu zahlen, vielleicht merkt es die HV (damals eingesetzt) nicht. Die hatten es tatsächlich nicht bemerkt. Als der Vermieter dann das Ganze wieder selber übernommen hatte, wurde die rückständige Miete mit der Betriebskostenabrechnung 04 bemerkt.D.h. es wird schon eine volle Monatsmiete geschuldet. Nach meinen Informationen besteht die Möglichkeit bei ständigem Zahlungsverzug ebenfalls kündigen zu können, da damit die vertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt werden. Das Problem, was vermieterseits nun gesehen wird, ist, dass es sich bei dem Zahlungsverzug nicht um die gesamte Monatsmiete handelt. Sowas scheint in den Gesetzbüchern nicht geregelt zu sein. Hilft wahrscheinlich nur der Gang zum Anwalt. Das mit der Zisberechnung ist schon richtig, allerdings muß da angezweifelt werden, ob Leute, die nicht mal auf eine Anmahnung der Miete reagieren, diese auch zahlen würden. Die lachen sich doch eher kaputt über sowas, da denen ja eh keiner was kann, denn da wo nichts ist kann man auch nichts holen, was, wenn das so weitergeht zum echten Problem wird, da es Vermieter gibt, die für den Ausbau zum Mietshaus mal einen Kredit aufnehmen mußten, welcher monatlich mit pünktlich und überhaupt gezahlten Mieten zu tilgen ist.
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Hallo Christian,
als waghalsige Konstruktionsversuche würde ich das nicht
bezeichnen. Die Mieter schulden trotz Mahnung (darauf erfolgte
bisher nicht mal eine Reaktion) immer noch eine Monatsmiete.
Es ist allein schon als Vertrauensmißbrauch zu werten (und
diese Palette reicht von A-Z, betrifft weitergehend nicht nur
Mietzahlungen), wenn man einfach mal versucht, seine Miete
nicht zu zahlen, vielleicht merkt es die HV (damals
eingesetzt) nicht. Die hatten es tatsächlich nicht bemerkt.
Als der Vermieter dann das Ganze wieder selber übernommen
hatte, wurde die rückständige Miete mit der
Betriebskostenabrechnung 04 bemerkt.D.h. es wird schon eine
volle Monatsmiete geschuldet. Nach meinen Informationen
besteht die Möglichkeit bei ständigem Zahlungsverzug ebenfalls
kündigen zu können, da damit die vertraglichen Pflichten nicht
unerheblich verletzt werden. Das Problem, was vermieterseits
nun gesehen wird, ist, dass es sich bei dem Zahlungsverzug
nicht um die gesamte Monatsmiete handelt. Sowas scheint in den
Gesetzbüchern nicht geregelt zu sein. Hilft wahrscheinlich nur
der Gang zum Anwalt. Das mit der Zisberechnung ist schon
richtig, allerdings muß da angezweifelt werden, ob Leute, die
nicht mal auf eine Anmahnung der Miete reagieren, diese auch
zahlen würden. Die lachen sich doch eher kaputt über sowas, da
denen ja eh keiner was kann, denn da wo nichts ist kann man
auch nichts holen, was, wenn das so weitergeht zum echten
Problem wird, da es Vermieter gibt, die für den Ausbau zum
Mietshaus mal einen Kredit aufnehmen mußten, welcher monatlich
mit pünktlich und überhaupt gezahlten Mieten zu tilgen ist.
Anmerkungen:
Die Nebenkostennachzahlungen dürfen mit den Mietschulden kummuliert werden.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teiles in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 b BGB).
Christian
PS: Wenn der Mieter vom Amt die Miete bekommt, dann kann man doch die Miete regulär nach Mietspiegel so erhöhen, dass das Amt keine Miete mehr zahlen kann.
Achtung Tippfehler
Die Nebenkostennachzahlungen dürfen mit den Mietschulden
nicht kummuliert werden.
Die Nebenkostennachzahlungen dürfen mit den Mietschulden
nicht kummuliert werden.
Hallo Christian,
das ist kein Tippfehler und auch nicht geschehen. Hier handelt es sich schlichtweg um einen Monat nicht bezahlte Miete und ständig erst zur Monatsmitte eintreffende Mietteilbeträge. Die Nebenkostennachzahlungen sind noch extra offen, fragt sich eben nur ob man die irgendwann nach Ablauf des gesamten üblichen Prozedere auch mal zurückbekommt.
Im Normalfall, wäre der Vermieter ja auch nachsichtiger, wenn mal 1 Monat keine Miete eingeht. Man könnte in Ruhe über alles reden und für die rückständigen Beträge Ratenzahlungen vereinbaren. Hier handelt es sich jedoch nicht um den Normalfall mit normal denkenden Menschen. Es gibt Leute, mit welchen nicht in vernünftigem Tonfall kommuniziert werden kann, das machen cholerische Ausbrüche, Verbalatacken und enorme Streitsucht unmöglich. Wenn man sich vorstellt, das z.B. jedes Jahr Nachzahlungen, welche nachweislich korrekt sind, nicht getätigt werden, bedeutet dass, der V muß neben der Erwirtschaftung seines eigenen Lebensunterhaltes auch noch den der M mit erwirtschaften. Keine Lust, nein Danke. Und diese Leute freuen sich, denn es kann Ihnen ja keiner was, weil sie eh vom Amt leben. Also bleibt V nur die Möglichkeit, um weitere Verluste abzubiegen, die eine Monatsmiete und ständig unpünktlich gezahlte Teilmietbeträge als Anlass zu nehmen zur vorsorglich, fristgerechten Kündigung zu nehmen.
Irgendeine Ahnung ob das ausreichend ist? Da es sich ja nur um Teilmietbeträge + Monatsmiete handelt!
Gruß Polline
Hallo Christian,
als waghalsige Konstruktionsversuche würde ich das nicht
bezeichnen. Die Mieter schulden trotz Mahnung (darauf erfolgte
bisher nicht mal eine Reaktion) immer noch eine Monatsmiete.
Es ist allein schon als Vertrauensmißbrauch zu werten (und
diese Palette reicht von A-Z, betrifft weitergehend nicht nur
Mietzahlungen), wenn man einfach mal versucht, seine Miete
nicht zu zahlen, vielleicht merkt es die HV (damals
eingesetzt) nicht. Die hatten es tatsächlich nicht bemerkt.
Als der Vermieter dann das Ganze wieder selber übernommen
hatte, wurde die rückständige Miete mit der
Betriebskostenabrechnung 04 bemerkt.D.h. es wird schon eine
volle Monatsmiete geschuldet. Nach meinen Informationen
besteht die Möglichkeit bei ständigem Zahlungsverzug ebenfalls
kündigen zu können, da damit die vertraglichen Pflichten nicht
unerheblich verletzt werden. Das Problem, was vermieterseits
nun gesehen wird, ist, dass es sich bei dem Zahlungsverzug
nicht um die gesamte Monatsmiete handelt. Sowas scheint in den
Gesetzbüchern nicht geregelt zu sein. Hilft wahrscheinlich nur
der Gang zum Anwalt. Das mit der Zisberechnung ist schon
richtig, allerdings muß da angezweifelt werden, ob Leute, die
nicht mal auf eine Anmahnung der Miete reagieren, diese auch
zahlen würden. Die lachen sich doch eher kaputt über sowas, da
denen ja eh keiner was kann, denn da wo nichts ist kann man
auch nichts holen, was, wenn das so weitergeht zum echten
Problem wird, da es Vermieter gibt, die für den Ausbau zum
Mietshaus mal einen Kredit aufnehmen mußten, welcher monatlich
mit pünktlich und überhaupt gezahlten Mieten zu tilgen ist.
Anmerkungen:
Die Nebenkostennachzahlungen dürfen mit den Mietschulden
kummuliert werden.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander
folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines
nicht unerheblichen Teiles in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 a
BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei
Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines
Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate
erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 b BGB).
Christian
PS: Wenn der Mieter vom Amt die Miete bekommt, dann kann man
doch die Miete regulär nach Mietspiegel so erhöhen, dass das
Amt keine Miete mehr zahlen kann.
Hallo,
das ist ein Problem, obwohl da Vermieterseits schon dran gedacht wurde. Aber der Mietpreis ist schon der höchste im Haus und einen Mietspiegel gibt es nicht. Wenn die Miete nun sufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben wird, nur in der Wohnung wo sie eh schon am höchsten ist, könnte das vielleicht als Schikane angesehen werden? Man muß dazu sagen, dass der Mieter sich seit Jahren mit Vorliebe damit beschäftigt, böses Blut gegen den Vermieter bei sämtlichen Mietparteien zu schüren. Da das noch nie im Sinne eines Vermieters lag, der alle Dinge lieber friedlich und im Sinne der Gerechtigkeit und Gesetze regelt, wurde also von diesem Vorhaben abgesehen. Weiterhin zahlt ja eben das Amt schon aus diesem Grund nur ca. zwei Drittel der Warmmiete. Scheinbar haben die Mieter trotzdem noch genügend, denn wer vom Amt lebt und nicht die vollen Kosten für die Unterkunft bekommt, muß sie eben selber tragen. Ist wahrscheinlich noch nicht zu viel! Nunja, bei genauerem Nachdenken, sollte eine Mieterhöhung vielleicht doch riskiert werden? Nach Aussage der Mieter gefällt es ihnen so gut im Haus und deswegen nehmen die wohl auch diesen Eigenanteil in Kauf. Schlecht für den V, denn dieser wohnt ja mit auch im Haus, muß sich also ständig das hämische Siocherheitsgrinsen anschauen, wenn er den Mietern über den Weg läuft. Also doch Mieterhöhung riskieren, vielleicht ist dann die Grenze erreicht?
Gruß Polline