Ablösesumme für Parkettabnutzung

Folgender Sachverhalt:

Mieter A bezog im Mai letzten Jahres eine Wohnung. Vermieter B hat diese saniert und auch das Parkett abgeschliffen und frisch versiegelt. A hatte eine Mindestmietdauer von 3 Jahren mit B vereinbart.
Aus gesundheitlichen Gründen muß nun A wegziehen - ein Nachmieter C ist bereits gefunden mit dem B auch einverstanden ist.
Nun hat A von B einen Auflösungsvertrag zugeschickt bekommen, in dem

  1. die Auflösung des bestehenden Mietverhältnisses und
  2. eine Vereinbarung einer Ablösesumme für die Abnutzung des Parketts
    (über 200 Euro für 10 Monate).

Im Mietvertrag wurden von B prozentuale Kosten pro Jahr für das Abschleifen und Versiegeln festgeschrieben.
A weiß aber, daß, alles was mit Parkett zu tun hat, generell zu Lasten von B geht und der Punkt im Mietvertrag keine Gültigkeit hat.

Nun das Problem:
Wenn A den Auflösungsvertrag unterschreibt, unterschreibt A gleichzeitig o. g. Punkt 2.

Wie soll sich nun A verhalten?

Vielen Dank
Viele Grüße
Didi

Hallo,
den Auflösungsvertrag würde ich so natürlich nicht unterschreiben.

Ich würde mich an Deiner Stelle an eine Verbraucherzentrale richten, falls nicht sonst Mieterbund. Dort solltest Du nachfragen, wie mit dem Auflösevertrag am besten zu handhaben ist, ob Du ihn so unterschreiben sollst, aber mit einem anhänglichen Passus, das Du, was den Parkettfußboden angeht, nicht belastet werden darfst bzw. dafür nicht aufkommst, da die Forderung einer Ablöse hierfür unwirksam bzw. nicht erlaubt ist.

Alles wofür Du bei einem Parkettfußboden aufzukommen hättest, wäre für bestimmte Schäden oder übermäßige grobe Abnutzung in kurzer Zeit.
Hierfür allerdings hätte der Vermieter entweder im voraus eine Kaution verlangen können oder für sowas hat man evtl. ne Haftpflichtversicherung.

Bin kein Spezi auf diesem Gebiet, aber so in etwa würde ich das Ganze jedenfalls sehen.

Gruß Moni