Hallo,
angenommen jemand möchte eine Wohnung neu vermieten.
Bislang hatte er nur an Nichtraucher vermietet und 90% der Mietinteressenten waren Nichtraucher (die zumeist auch darauf achten, dass die Wohnung „rauchfrei“ ist bzw. man keine Geruchsbeeinträchtigung o.ä. hat).
Die neuen potenziellen Mieter sind jedoch starke Raucher.
Natürlich hat der Vermieter jetzt etwas Bedenken, wie gut die Wohnung nach deren Auszug später wieder so hergerichtet werden kann, dass sie auch wieder an Nichtraucher gut vermietet werden kann.
In einem Zimmer liegt Teppich, in einem Laminat und es sind Einbauschränke vorhanden sowie Hängegardinen als Raumteiler und Jalousien vor den Fensterfronten.
Kann der Vermieter dadurch kürzere Renovierungsfristen in den Mietvertrag aufnehmen? Oder sollte er zu den dortigen Fristen (da steht keine feste Frist, sondern „nach Bedarf“ und „üblicherweise alle x Monate“) noch schreiben „bei Rauchen in der Wohnung kann erfahrungsgemäß erhöhter Renovierungsbedarf vorhanden sein“? Oder bringt das nichts?
Während man die Wände ja durch Streichen sicher ganz gut wieder hinbekommt (oder dünsten die dann auch noch den kalten Rauch aus?) hat der Vermieter größere Bedenken bei den Möbeln und Stoffen, die den Rauch ja womöglich stärker annehmen und nicht einfach durch neu tapezieren renoviert werden können sondern evtl. ersetzt werden müssten.
Gibt es hier Erfahrungswerte oder Referenzen?
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
Frank