Übergabe einer Mietwohnung

Hallo !

mal angenommen, jemand zieht in eine Wohnung und erhält hierfür lediglich die Schlüssel. Die Besichtigung der Wohnung erfolgte ohne Anwesenheit des Vermieters, da dieser offensichtlich hierzu „keinen Bock“ hatte. Diese „Null-Bock-Stimmung“ trat dann deutlicher während des Mietverhältnisses auf. Reklamierte Probleme mit der Heizung wurden nicht beseitigt, nach logischen Mietkürzungen erfolgte dann die vorgeschobene Eigenbedarfskündigung.

Dieser hat der Mieter widersprochen, er zieht aber nun wegen weiterhin kalter Füsse resigierend aus.

Nun steht die Übergabe des Mietobjektes ins Haus. Der Vermieter hat inszwischen mehr Lust wie erwartet, das Objekt persönlich abzunehmen, zudem inzwischen einen Anwalt zur Wahrung seiner Interessen eingeschaltet.

Alles deutet nun darauf hin, das der Vermieter stinkig ist und sich während der Mietübergabe alle Mühe geben wird, soviel Schäden oder Abnutzungen wie möglich zu finden. Wie soll der Mieter sich da verhalten ? Er selbst hat die Wohnung in einem wesentlich schlechteren Zustand bekommen, als er sie nun abgibt (nach seiner Einschätzung jedenfalls). Jedoch ist die Wohnung und bis auf dem Teppisch in der Wohnung seit 1989 nie grundlegend renoviert oder saniert wurden. Die Türen zeigen deutlich Spuren / Kratzer, Fliesen sind teilweise angebohrt und verkratzt (nicht durch den jetzigen Mieter !) etc.

Wenn es zu Streitigkeiten wegen solcher Dinge kommen sollte, kommt es dem Mieter dann zugute, dass damals keine Übergabe gemacht wurde ? Schließlich ist der Vermieter dann in Beweissnot, in welchem Zustand die Wohnung damals war. Oder war der Mieter nur dumm, sich darauf einzulassen ?

Was sollte der Mieter beim Termin beachten ?

Hallo,

der Mieter muss beweisen dass die Mängel bei Einzug vorhanden waren. Sollte doch in diesem Fall relativ leicht sein oder !!?

Der Vermieter muss ebenso nachweisen, dass die Mängel bei Einzug nicht vorhanden waren. Ohne ein Übergabeprotokoll wird dies sicherlich schwierig.

Christian