Mal angenommen ein geplagter Vermieter würde fragen:
Meine Mieter haben im vorigen Monat im Dezember einen Mietvertrag abgeschlossen.
Die mussten vor der Schlüsselübergabe die erste Miete und die erste Kautionsrate + Nebenkosten zahlen.
Dies taten Diese auch.
Jetzt im Januar wartet der Vermieter auf die Miete, am 05 schreibt er eine Mahnung Einwurfeinschreiben. Er mahnt die Zahlung an.
Der Vermieter hat gemerkt daß die Mieter auf dem Holzfußboden Laminat verlegt hatten und die Türen gekürzt hatten, lt Mvertrag müssen bauliche Veränderungen schriftlich erlaubt werden, der VM nennt dieses verlegen von Laminat Vertragsverstoß. Er fürchtet durch das Laminat (Dampfsperre) können die Dielenbretter sich wölben.
Der Vermieter verbittet sich jede weiter Eigenmächtige Bauliche Veränderung.
Er mahnt die Miete die Nebenkosten und die zweite Kautionsrate an und verweist darauf das unpünktliches zahlen aber auch andere Vertragsverstöße zur Kündigung führen können.
Die Mieter zahlen dann aber ohne die Kaution und ohne die 5euro Mahnkosten.
Er setzt Frist bis zum 12.01.2006. Die Frist verstreicht die Kaution wird nicht nachgezahlt.
Am 16.01. schreibt unser Vermieter und weist nochmals auf die ausstehende Restzahlung hin und wiederholt die Androhung der Kündigung wegen nachhaltigen Vertragsverstoßes. Er setzt eine weitere Frist bis zum 23.01.2006. Auch diese Frist ist jetzt verstrichen.
Hinzu kommt das unser Vermieter bemerkt das der Mieter im Keller Elektroarbeiten durchgeführt hat er hat Lichtschalter abgeklemmt und die Verschaltung verlegt also neue Kabel angebracht, und sich eine Steckdose auf dem Treppenabsatz angebracht, also weitere bauliche Veränderungen ohne Erlaubnis.
Frage kann unser Imaginärer Vermieter jetzt die Kündigung aussprechen, weil die Mieter nachhaltig und mehrfach gegen den MVertrag sowie gegen ausgesprochene Verbote, verstoßen hatten.
Leenders