Zeitmietvertrag vorzeitig aufheben?

Es liegt ein Zeitmietvertrag von 3 Jahren vor, der im Jahr 2003 abgeschlossen wurde. Der Vermieter hat dem Mieter bereits nach einem Jahr dem Mieter mitgeteilt, dass dieser Eigentum anmelden wird und zum vertragsende keine Kündigung benötigt wird.

Der Mieter würde sich gern jetzt schon nach weiteren Wohnungen umschauen, um je nach Angebot dann auch so bald wie möglich umziehen zu können.

Besteht die Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag zu treten, wenn möglich mit einem Aufhebungsvertrag?!
Wenn nein, was für Möglichkeiten würden hier dem Mieter helfen?

Hallo!

Besteht die Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag zu treten,
wenn möglich mit einem Aufhebungsvertrag?!

Natürlich.

Gruß,

Florian.

Danke schonmal, das ging ja richtig flott, Florian.

Natürlich.

Welche Möglichkeiten stehen dem Mieter in Betracht, wenn der Vermieter sich nicht auf den Aufhebungsvertrag einlassen will?

Außerordentliche Kündigung ohne Grund?!

Gruß
Melanie

Hallo Melanie,

Welche Möglichkeiten stehen dem Mieter in Betracht, wenn der
Vermieter sich nicht auf den Aufhebungsvertrag einlassen will?

Dann wirds schwer bis unmöglich.

Außerordentliche Kündigung ohne Grund?!

Keine Chance!

Grüße von
Tinchen