Abnahmetermin

Angenommen eine Wohnung wurde angemietet,bei denen etliche Mängel vorhanden sind, diese innerhalb der Mietzeit nur pö a pö gemacht wurden.Bei Auszug und einem Vorabnahmetermin mit dem Hausmeister, wurde der Termin zwar eingehalten, aber der Hausmeister erscheint nicht zum angebenen zeitpunkt. Wie lange muß der Mieter warten? Und was kann der Mieter tun, damit da nichts weiter an Mängel zukommt bzw. angekreidet wird innerhalb von 5 Tagen?

Hallo,

Angenommen eine Wohnung wurde angemietet,bei denen etliche
Mängel vorhanden sind, diese innerhalb der Mietzeit nur pö a
pö gemacht wurden.Bei Auszug und einem Vorabnahmetermin mit
dem Hausmeister, wurde der Termin zwar eingehalten, aber der
Hausmeister erscheint nicht zum angebenen zeitpunkt.

Auf jeden Fall ist das Protokoll der Wohnungsübergabe erforderlich, welche Mängel bestanden beim Einzug? Was wurde beseitigt, welche Mängel bestehen noch. Grundsätzlich kann zwar der Hausmeister anwesend sein, es ist jedoch nicht seine Aufgabe die Wohnung abzunehmen. Das kann nur der Vermieter (Eigentümer oder Hausverwaltung).

Wie lange muß der Mieter warten?

Termin ist Termin. Ein Austausch der Telefonnummern ist manchmal hilfreich. Wer nicht da ist, der hat das Nachsehen. Anrufen und Nachfragen!

Und was kann der Mieter tun, damit da
nichts weiter an Mängel zukommt bzw. angekreidet wird
innerhalb von 5 Tagen?

Gar nichts. Vorhandene Mängel (evtl. mit Zeugen und Fotos) dokumentieren, wenn die Mängel nicht der Mieter zu verantworten hat. Dann schriftlich den Vermieter informieren, die Mängel aufzählen und neuen Termin fordern (nicht Pflicht!). Wenn Auszugstermin dann ran ist, dann Schlüsselübergabe. Alles andere läßt sich telefonisch vereinbaren und unbedingt schriftlich niederlegen. Der Vermieter sollte in so einem Fall einen Terminwunsch des Mieters berücksichtigen.

Gruß
André