BGH: neue Pfandrechtsentscheidung

Hallo zusammen,

da hier auch immer mal wieder Fragen zum Pfandrecht auftauchen mal ein aktuelles Urteil des BGH:
AZ: I ZB 45/05

Zitat: „Der BGH hat die Rechte von Vermietern gestärkt, die wegen Mietschulden eine Zwangsräumung und Herausgabe der Wohnung erwirken. der Vermieter kann wegen der bestehenden Mietschulden zunächst sein Pfandrecht auf sämtliche (!!!) Einrichtungsgegenstände geltend machen. der gerichtsvollzieher hat dagegen nicht mehr (!!!) zu entscheiden welche Einrichtungsgegenstände unpfändbar sind und aus der Wohnung abtransportiert werden und welche als Pfand zurück bleiben.“ Quelle: ARD

mit besten Grüßen
Steffen B.

Auch hallo.

Hallo zusammen,

da hier auch immer mal wieder Fragen zum Pfandrecht auftauchen
mal ein aktuelles Urteil des BGH:
AZ: I ZB 45/05

Das Kind hat auch einen Namen: ‚Räumung nach dem „Berliner Modell“‘
Siehe auch http://raejuk.blogspot.com/2006/01/mietrecht-kosteng…

mfg M.L.

Hallo Steffen!

Der BGH hat die Rechte von :Vermietern gestärkt…
…der Vermieter kann wegen :der bestehenden
Mietschulden zunächst sein :stuck_out_tongue:fandrecht auf sämtliche :Einrichtungsgegenstände :geltend machen.

Davon hat ein Vermieter in den vermutlich meisten Fällen nichts. Gebrauchter Hausrat bringt kaum die Kosten des Abtransports wieder herein.

Gruß
Wolfgang