Hallo,
in einem Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen muss bevor er sich ein Tier (Hund / Katze) anschafft.
Wie sieht das bei einer Eigentumswohnung aus? Darf der Besitzer / Nutzer nach Lust und Laune Tiere halten (nat. im normalen Rahmen, nicht 10 Hunde auf 50 qm) oder braucht er eine Erlaubnis der Eigentümerversammlung?
Nehmen wir an die Eigentümerversammlung hätte irgendwann beschlossen keine Tiere im Haus haben zu wollen (kann das die ETV überhaupt beschließen?), erst danach kauft jemand, der Tiere möchte eine der Wohnungen: Kann er das Verbot irgendwie „anfechten“?
Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn derjenige sich über ein Verbot hinwegsetzt und sich Tiere anschafft? Würde es einen Unterschied machen, wenn er schon vorher Tiere gehabt hätte?
Liebe Grüße,
Sue
Hallo,
Wie sieht das bei einer Eigentumswohnung aus? Darf der
Besitzer / Nutzer nach Lust und Laune Tiere halten (nat. im
normalen Rahmen, nicht 10 Hunde auf 50 qm) oder braucht er
eine Erlaubnis der Eigentümerversammlung?
nein, diesbezügliche Einschränkungen sind nicht bindend, sofern die Tierhaltung die andern Bewohner nicht unangemessen belästigt. Schade eigentlich, weil es hier einen Hund gibt, der zum Himmel stinkt.
Gruß,
Christian
Hallo,
Wie sieht das bei einer Eigentumswohnung aus? Darf der
Besitzer / Nutzer nach Lust und Laune Tiere halten (nat. im
normalen Rahmen, nicht 10 Hunde auf 50 qm) oder braucht er
eine Erlaubnis der Eigentümerversammlung?
nein, diesbezügliche Einschränkungen sind nicht bindend,
sofern die Tierhaltung die andern Bewohner nicht unangemessen
belästigt.
danke dir, das hilft mir weiter. Aber:
Schade eigentlich, weil es hier einen Hund gibt,
der zum Himmel stinkt.
ist das nicht eine unangemessene Belästigung gegen die man etwas unternehmen könnte?
Liebe Grüße,
Sue
Guten abend,
danke dir, das hilft mir weiter. Aber:
Schade eigentlich, weil es hier einen Hund gibt,
der zum Himmel stinkt.
ist das nicht eine unangemessene Belästigung gegen die man
etwas unternehmen könnte?
solange sich die Wohnungstüren schließen lassen, kann man da eigentlich nichts machen. Luftanhalten wird da natürlich mitunter zur Pflichtveranstaltung, aber das trainiert…
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
solange sich die Wohnungstüren schließen lassen, kann man da
eigentlich nichts machen. Luftanhalten wird da natürlich
mitunter zur Pflichtveranstaltung, aber das trainiert…
Wenn es sich bei dem Gestank nicht um den (eventuell durch schlechte Pflege verstärkten) Geruch nach „nassem Hund“ handelt, sondern um Geruch nach irgendwelchen Exkrementen, könnte man ja eine nicht artgemäße bzw. tierquälerische Haltung vermuten und ggfs. den Amtsvet einschalten.
Gruß,
Myriam
nasser Hund
Hallo Myriam,
solange sich die Wohnungstüren schließen lassen, kann man da
eigentlich nichts machen. Luftanhalten wird da natürlich
mitunter zur Pflichtveranstaltung, aber das trainiert…
Wenn es sich bei dem Gestank nicht um den (eventuell durch
schlechte Pflege verstärkten) Geruch nach „nassem Hund“
handelt, sondern um Geruch nach irgendwelchen Exkrementen,
könnte man ja eine nicht artgemäße bzw. tierquälerische
Haltung vermuten und ggfs. den Amtsvet einschalten.
das wäre wohl etwas übertrieben. Der Hund ist viel draußen und „duftet“ daher etwas stärker, wie mir ein Hundekenner versicherte (irgendso eine Fett-/Talggeschichte), also lediglich (nasser Hund)³. Die größten Sauereien machen bei uns im Haus eh die Menschen.
Gruß,
Christian