Hallo,mal angenommen Mieter X zieht fristgerecht zum 1.12.2004 aus seiner Mietwohnung.Eine gemeinsame Wohnungsabnahme des Mieters X und Vemieters Z fand nie statt.Jetzt,Januar 2006 wartet der ehemalige Mieter nach zahlreichen Ausreden immer noch auf seine Mietskautionzahlung.Zuletzt meinte der Vermieter er müsse noch auf die Endjahresabrechnung einer Ölfirma warten.
a)kann Vermieter Z bei festgestellten Mängeln im nachhinein die Kautionszahlung mindern?
b)wie sollte sich Mieter X am besten verhalten?Mahnbriefe,Gang zum Anwalt?
c)würde bei einem Gang zum Anwalt eine neu abgeschlossene Rechtschutzversicherung einspringen,oder eher nicht ,weil es sich um einen laufenden Vorgang handelt?
Hallo,mal angenommen Mieter X zieht fristgerecht zum 1.12.2004
aus seiner Mietwohnung.Eine gemeinsame Wohnungsabnahme des
Mieters X und Vemieters Z fand nie statt.
Wohnungsabnahme ist üblich aber nicht zwingend. Nach einem Jahr kann der Vermieter aber keine Abnahme mehr verlangen (wer weiß, wer sich darin inzwischen aufgehalten hat?). Nach solch einer langen Zeit gilt die Wohnung stillschweigend als abgenommen.
Jetzt,Januar 2006
wartet der ehemalige Mieter nach zahlreichen Ausreden immer
noch auf seine Mietskautionzahlung.Zuletzt meinte der
Vermieter er müsse noch auf die Endjahresabrechnung einer
Ölfirma warten.
D.h. der Vermieter ist (nach 1 Jahr) auch schon in Verzug mit der Nebenkostenabrechnung!
a)kann Vermieter Z bei festgestellten Mängeln im nachhinein
die Kautionszahlung mindern?
Was für festgestellte Mängel? Ich dachte, es gab keine Abnahme.
So wie oben geschildert: Kaution ist überfällig, keine Kürzung zulässig.
b)wie sollte sich Mieter X am besten verhalten?Mahnbriefe,Gang
zum Anwalt?
Mahnbrief mit Forderung auf sofortige Auszahlung der Kaution mit Androhung des Rechtsweges; Fristsetzung 3 Wochen; danach Anwalt.
c)würde bei einem Gang zum Anwalt eine neu abgeschlossene
Rechtschutzversicherung einspringen,oder eher nicht ,weil es
sich um einen laufenden Vorgang handelt?
ein Besuch bei mindestens einem Mieterverein mit entsprechender Beratung scheint angezeigt zu sein.
Zu dem was hier auch bereits gesagt wurde noch zusätzlich: Nebenkostennachforderungen des VM aus dem Jahr 2004 (Auszug 01.12.2004 richtig?) sind am 31.12.2005 verjährt. Guthaben zugunsten des ehemaligen Mieters aus der NK-Abrechnung 2004 sind noch auszuzahlen. Wollen wir also hoffen, dass der VM auf die Abrechnung wartet um Guthaben auszuzahlen, nicht wahr?