(ab)schliessen: Formulierung im Mietvertrag

Hallo zusammen!

Folgende Annahme sei gegeben:

Im Mietvertag sei unklar formuliert, ob die Haustür nachts abgeschlossen oder nur im Schloss sein muss.

„Die Haustür ist von 21:00 bis 6:00 Uhr zu verschliessen. Für das Schliessen sind die Mieter des Erdgeschosses verantwortlich. Wer die Haustür zwischen 21:00 und 6:00 Uhr öffnet, hat sie sofort nach Benutzung wieder zu verschliessen.“

Also hätten wir 2x „verschliessen“ und 1x nur „schliessen“.
Das wäre also nicht eindeutig.

Nehmen wir weiter an, dass ein Fluchtweg über Fenster im Hausflur nicht möglich sei (zu schmal und Gitter von innen).

Müsste die Haustür nun während der angegebenen Zeiten richtig abgeschlossen werden oder genügt es, sie ins Schloss zu drücken?

Natürlich sei vorausgesetzt, dass aussen an der Haustür keine Klinke, sondern ein nicht drehbarer Knopf angebracht ist.

Gruss Froggie

Auch hallo.

Folgende Annahme sei gegeben:

Im Mietvertag sei unklar formuliert, ob die Haustür nachts
abgeschlossen oder nur im Schloss sein muss.

Dazu gab es im Dezember 2005 mal eine interessante Debatte im Brett ‚Allg. Rechtsfragen‘. Bitte auch die Archivsuche verwenden.
Et voila: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
(hm, Januar 2006…)

Das müsste bereits reichen :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallo M.L.!

Danke, hatte nicht damit gerechnet das unter den allgemeinen Rechtsfragen zu finden.

Das müsste bereits reichen :wink:

Ja, vor Allem deckt es sich mit den Gedanken des betreffenden Mieters:
Wenn die Wohnung des Mieters ausgeräumt wird, ist das ziemlich fies, aber nicht endgültig.
Wenn der Mieter in Panik seinen Schlüssel vergisst und im Treppenhaus erstickt oder verbrennt, ist das absolut endgültig…

Gruss Froggie

Hallo nochmal.

Danke, hatte nicht damit gerechnet das unter den allgemeinen
Rechtsfragen zu finden.

Klar: gerade weil das eher ins Mietrecht fällt :wink:

Das müsste bereits reichen :wink:

Ja, vor Allem deckt es sich mit den Gedanken des betreffenden
Mieters:
Wenn die Wohnung des Mieters ausgeräumt wird, ist das ziemlich
fies, aber nicht endgültig.
Wenn der Mieter in Panik seinen Schlüssel vergisst und im
Treppenhaus erstickt oder verbrennt, ist das absolut
endgültig…

Eigentlich war mehr die Sache mit dem Panikschloss gemeint. Damit dürften die Mieter im Erdgeschoss keine Pflicht mehr zum (Ver)Schliessen der Haustüre haben, da sich dieses ohnehin nur von innen öffnen lässt.

mfg M.L.

Panikschloss vs. Panik
Hello again :wink:

Eigentlich war mehr die Sache mit dem Panikschloss gemeint.

Schon klar, darauf hatte ich das gar nicht bezogen.

Ich meinte, dass man ja immer wieder hört, dass Menschen in Panik (z.B. ausgelöst durch einen Brand bzw. den dabei entstehenden Rauch) selbst den seit Jahren bekannten Weg zur Tür nicht finden.
Da würde man wohl erst recht nicht daran denken den Haustürschlüssel mitzunehmen.

Aber so ein Panikschloss wäre sicher eine gute Sache.
Das sollte der Mieter dem Vermieter mal vorschlagen…

Gruss Froggie

Hi,

die Formulierungen sind doch eindeutig. Nirgends ist von ab schließen die Rede, immer nur von schließen und verschließen. Dies bedeutet für mich nur zudrücken, nicht abschließen

Gruß Stefan

Folgende Annahme sei gegeben:

Im Mietvertag sei unklar formuliert, ob die Haustür nachts
abgeschlossen oder nur im Schloss sein muss.

„Die Haustür ist von 21:00 bis 6:00 Uhr zu
verschliessen. Für das Schliessen sind die
Mieter des Erdgeschosses verantwortlich. Wer die Haustür
zwischen 21:00 und 6:00 Uhr öffnet, hat sie sofort nach
Benutzung wieder zu verschliessen.“

Also hätten wir 2x „verschliessen“ und 1x nur „schliessen“.
Das wäre also nicht eindeutig.

Nehmen wir weiter an, dass ein Fluchtweg über Fenster im
Hausflur nicht möglich sei (zu schmal und Gitter von innen).

Müsste die Haustür nun während der angegebenen Zeiten richtig
abgeschlossen werden oder genügt es, sie ins Schloss zu
drücken?

Natürlich sei vorausgesetzt, dass aussen an der Haustür keine
Klinke, sondern ein nicht drehbarer Knopf angebracht ist.

Gruss Froggie