Erhöhter Stromverbrauch durch Stromheizung des VM

Mieter hat eine 40 qm Wohnung und zwei Stromheizungen in dieser Wohnung, diese gehören dem Vermieter. Der Mieter wohnt seit 03.05 in dieser Wohnung. Am 26.01.06 erhielt der Mieter seine Energieverbrauchsabrechnung. Der Mieter bekam den Schock seines Lebens, eine Nachzahlung für den Stromverbrauch von 1011,00 Euro.
Zählerstände und Verbrauch stimmen nach überprüfen. Mieter heizte auch nicht wahllos drauf los, tagsüber auch nicht in der Wohnung.
Kann der Mieter auf eine andere kostenersparender Heizart beim Vermieter bestehen, man bedenke Wohnung ist 40qm. Der Stromverbrauch ist nicht, als normal, einzustufen.
Der Mieter ist für jede Antwort dankbar, da er am Donnerstag den Vermieter ( Genossenschaft ) aufsuchen wird

Hallo Sylvia!

eine Nachzahlung für den :Stromverbrauch von
1011,00 Euro.

Es wurden also laufende Abschlagszahlungen geleistet. Unter der Voraussetzung, daß die laufenden Abschlagszahlungen ungefähr den Stromverbrauch für Beleuchtung, E-Herd etc. deckten und daß es sich bei der fälligen Nachzahlung um einen Zeitraum von 8 Monaten handelt, hab ich aufs Jahr hochgerechnet, die Wohnfläche sowie einen Preis pro kWh von 0,18 € berücksichtigt und komme auf einen Energiebedarf Deiner Wohnung von stolzen 200 kWh pro m² und Jahr. Das Gebäude muß älteren Baujahrs sein, z. B. 50er oder 60er Jahre, dann kommt so ein hoher Energiebedarf durchaus hin.

Würde ich für meine (überschlägige) Rechnung einen günstigeren Nachtstromtarif zugrunde legen, wäre der Energiebedarf auch für ein älteres Gebäude ungewöhnlich hoch und ließe auf undichte Fenster und Türen und evtl. feuchte Wände schließen. Aber das ist ohne nähere Angaben zur Wohnung nur Spekulation. Bei Berücksichtigung des normalen Haushaltstarifs sind Energiebedarf und Stromrechnung hoch, aber nicht ungewöhnlich. Mit Strom zu gewöhnlichem Haushaltstarif zu heizen, ist sündhaft teuer.

Kann der Mieter auf eine andere kostenersparender Heizart beim
Vermieter bestehen, man bedenke Wohnung ist 40qm. Der
Stromverbrauch ist nicht, als normal, einzustufen.

Daß der Stromverbrauch unter den mangels genauer Angaben gemachten Annahmen durchaus normal sein kann, habe ich schon gesagt. Du hast die Wohnung angemietet, wie sie nun einmal ist. Dir war also bekannt, daß die Wohnung elektrisch beheizt wird. Ich habe vom Mietrecht zwar keine Ahnung, aber ich glaube nicht, daß Du unter den gegebenen Umständen einen Anspruch darauf hast, daß der Vermieter eine andere Heizung einbaut. Entweder lebst Du mit den hohen Stromkosten, weil z. B. die Miete besonders niedrig ist oder Du suchst Dir eine andere Wohnung, die zeitgemäß beheizt wird.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Mieter hat eine 40 qm Wohnung und zwei Stromheizungen in
dieser Wohnung, diese gehören dem Vermieter.

Das finde ich ja mal eine ungewöhnliche Formulierung! Die Heizkörper einer Wohnung (egal wie sie betrieben werden) „gehören“ ja eigentlich immer dem VM, oder? :smile:

Kann der Mieter auf eine andere kostenersparender Heizart beim
Vermieter bestehen, man bedenke Wohnung ist 40qm.

Nein, man kann leider nicht darauf bestehen. Außerdem: kostensparend ist diese Heizungsform für den VM allemal. Er muss weder Öl einkaufen, bevorraten und erst mal bezahlen noch Gas noch sonstwas. Wie auch schon gesagt wurde: Man weiss ja, welche Heizungsart in einer Wohnung angeboten wird, bevor man einzieht.

Darüber hinaus müsste man mal wissen, welche Form der Stromheizung vorhanden ist. Bei Nachtspeicheröfen würde ich die Kosten ebenfalls exorbitant hoch einschätzen. Ich hatte in meiner vorigen Wohnung Nachtspeicheröfen und habe eine 63 qm-Wohnung mit 35,-- Euro im Zweimonatsabschlag bezahlt. Auch ich war tagsüber nicht zu Hause.

Nichts hindert den Mieter daran die Situation mit dem VM zu besprechen. Zumindest sollte mal herausgefunden werden, was zu diesen extrem hohen Kosten geführt hat. Evtl. sind die Heizungskörper überaltet, es gibt undichte Stellen an den Fenstern und Türen, etc. Vielleicht macht es auch Sinn mal beim Stromanbieter eine Überprüfung zu beantragen? Das ist aber jetzt wild geraten, weiss nicht, ob das möglich und sinnvoll ist.

Gruß
Nita

Erst eimal ein Danke fürs antworten
so ungewöhnlich finde ich die Formulierung nicht, hätte ich dieses nicht dabei geschrieben, wäre sicher die Frage gekommen, ob der Mieter sich diese angeschafft hätte. Über die Form der Heizungen weiß ich noch nichts, da ich nicht der Mieter bin. Werde mir darüber noch Informationen beschaffen. Dem Mieter wurde beim Abschluß des Mietvertrages vom Vermieter eine Pauschale von 35,00 Euro monatlich empfohlen, dies würde ausreichen.

Gruß Sylvia

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Erst eimal ein Danke fürs antworten
so ungewöhnlich finde ich die Formulierung nicht, hätte ich
dieses nicht dabei geschrieben, wäre sicher die Frage
gekommen, ob der Mieter sich diese angeschafft hätte. Über die
Form der Heizungen weiß ich noch nichts, da ich nicht der
Mieter bin. Werde mir darüber noch Informationen beschaffen.
Dem Mieter wurde beim Abschluß des Mietvertrages vom Vermieter
eine Pauschale von 35,00 Euro monatlich empfohlen, dies würde
ausreichen.

Gruß Sylvia

Hi Sylvia,

nun ja, so gesehen hast du sicher recht. Aber heutzutage ist in der Regel eine Wohnung mit Heizkörpern ausgestattet denke ich, deswegen liegt der Gedanke eher fern.

Die Pauschale ist leider ja nur das - eine Pauschale. Gerade in den letzten beiden Jahren hat es enorme Bewegungen auf den Anbietermärkten gegeben. Auch beim Strom. Die Diskussionen kann jeder jeden Tag auf allen Medienkanälen mitbekommen. Jeder hat zur Zeit mit Nachforderungen bei den NK und BK zu rechnen. Ob sie aber so hoch sein müssen, ist eben hier die Frage.

Gruß
Nita